Bei der Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2014 wurde in den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Baugebiet „Königskamp“ in unterschiedlicher Weise „gewürdigt“.[1]
Autor: Alfred Wolk
Extrem hoher Fehlbetrag ist hausgemacht
Über die unseriöse Haushaltspolitik der Gemeinde Everswinkel veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 13. Dezember 2013 einem Leserbrief. Die Autorin Gundi Grabenmeier kritisiert darin, dass Bürgermeister und Gemeinderat nicht bereit sind, eine nachhaltige kommunale Haushaltspolitik zu betreiben.
Offener und fairer Umgang nötig
Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 11. Dezember 2013.
In einer Pressemitteilung vom 22. November 2013 hatte die CDU Everswinkel/Alverskirchen erklärt, aufgrund der guten Kontakte zur Bezirksregierung werden „wir zügig und sicher zum Licht am Ende des Tunnels gelangen“. Peter Pannhorst fordert in seinem Leserbrief dazu auf, nicht in „Geheimverhandlungen“ mit der Bezirksregierung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Stattdessen sollten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien in einem transparenten und fairen Verfahren einen bedarfsgerechten Bebauungsplan Königskamp auf den Weg bringen.
Mehr Realität, weniger Demagogie
Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 12. November 2013.
Mehr Realität und weniger Demagogie fordert Hanns Trainer als Reaktion auf das „Schreckensszenario“, das der Bürgermeister in der letzten Bezirksausschusssitzung an die Wand malte.
Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“
Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.
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Bürgermeister will mit Votum der Bürger weiter den Freiraum zersiedeln
In der mündlichen Verhandlung des Normenkontrollantrages zum Baugebiet „Königskamp“ hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter ausführlich erläutert, dass die Gemeinde Everswinkel mit ihrer seit Jahren betriebenen „Kirchturmpolitik“ die übergeordneten Ziele der Regionalplanung unterläuft. Die Richter hatten im Interesse des angestrebten Ziels der Flächenreduzierung und im Interesse der Umwelt an die Verwaltungsspitze der Gemeinde Everswinkel appelliert, zukünftig die Ziele der Raumordnung zu respektieren.
Bürgermeister und Bauamtsleiter zeigen allerdings wenig Einsicht, sondern verfahren nach dem Motto „jetzt erst recht“.
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Baugebiet war von Anfang an ein Königskrampf
Leserbrief von Reinhard Schultz in „Die Glocke“ vom 05. November 2013
Mit tun die Bauinteressenten leid, die glauben mussten, dass sie sich mit ihrer Entscheidung auf sicherem Gelände bewegten. Aber das Gelände war nicht sicher, das hat die Spitze der Gemeindeverwaltung spätestens nach Eröffnung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gewusst. Wenn der Bürgermeister seinerzeit ein „Restrisiko“ einräumte, dann ist er auch für dieses Risiko haftbar. Hoch gepokert, total verloren – die Zeche sollte nicht der Steuerzahler berappen.
Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans
Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:
Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.
Wunschdenken des Bürgerteams Alverskirchen
Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 31. Oktober 2013.
Das Bürgerteam Alverskirchen hatte in einer Pressemitteilung unter dem Titel „Den Westen nicht austrocknen“ das OVG-Urteil zum Königskamp als „unzuträgliches Ergebnis“ bezeichnet. Durch das Urteil wird nach Ansicht des BTA das „Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde und das Recht auf Selbstverwaltung auf den Kopf gestellt“. In ihrem Leserbrief widerspricht Gundi Grabenmeier dieser sowohl irreführenden als auch fehlerhaften Behauptung.
Leichtfertiger Umgang mit unseren Steuergeldern
Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 29. Oktober 2013.
Die Verleumdungen, Beschimpfungen und kriminellen Handlungen gegen den Kläger Alfred Wolk stellt Hanns Trainer in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Darüber hinaus prangert er den leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern durch das rechtswidrige Verhalten des Bürgermeisters an.