Mit Beschluss vom 29. Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass Alfred Wolk berechtigt ist, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Frage klären zu lassen, ob das Baugebiet „Königskamp“ gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.
Bundesverwaltungsgericht stellt Klagebefugnis fest weiterlesen