Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans

Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:

Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.

In seiner Pressemitteilung vom 31. Oktober hat er seinen Standpunkt bereits deutlich gemacht und das wiederholt, was allen Bürgern bekannt ist. Welchem Zweck soll also die Sitzung dienen, als dem, die Alverskirchener Bürger auf diese Argumentationslinie einzustimmen? Mit keinem Wort wird in Erwägung gezogen, die Urteilsgründe objektive Basis einer Diskussion werden zu lassen.

Die einseitige Berichterstattung, die Kommentierungen führender Vertreter der Gemeinde auf WN-Online, der Mehrheitspartei und anderer Gremien führten zu einer unglaublichen Hetzkampagne gegen denjenigen, der es wagte, durch eine Klage vor einem deutschen Gericht die Frage beantworten zu lassen, ob der Regionalplan Rechtsnormcharakter hat und wenn ja, ob die Interpretation dieses Regionalplans durch die Gemeindeverwaltung rechtens ist. Welch Affront, welch Majestätsbeleidigung? Die genannten Fragen sind durch Urteil eindeutig beantwortet.

Ich bin seit mehreren Jahrzehnten Alverskirchener Bürger, zahle pünktlich Steuern und Gebühren und fordere hiermit die Gemeindeverwaltung auf, unverzüglich den mündigen Bürgern dieser Gemeinde die Urteilsgründe des OVG zugänglich zu machen, damit jeder die Möglichkeit hat, sich selbst davon ein Bild zu machen, wessen Argumente in welcher Form von dem Gericht aufgenommen wurden und zu der Urteilsfindung geführt haben. Es ist zu erwarten, dass das OVG in seinen Urteilsgründen auch konkrete Hinweise zu der Frage gibt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Bebauungsplan mit dem Regionalplan konform ist. Dies wäre ein Einstieg in eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Thema.

Vielleicht können wir als Gemeinde unsere Größe ja unter Beweis stellen, in dem wir bei Umsetzung der in dem Urteil vermutlich beschriebenen Handlungsmaxime schneller und kreativer sind als die „Konkurrenz“-Gemeinde. Vielleicht finden wir über eine versachlichte Auseinandersetzung mit diesem Zukunftsthema auch zu einer insgesamt sachlicheren politischen Arbeit in unserer Gemeinde zurück, die die fachlich fundierten Argumente eines Jeden beachtet: Unabhängig davon, ob er Mitglied der Mehrheitspartei ist oder nicht.

Und vielleicht, Herr Bürgermeister, nehmen Sie sich das Fazit des Leserbriefes von Herrn Trainer[1] zu Herzen: Übernehmen Sie die politische Verantwortung für diese unglaubliche Geschichte. Danken Sie ab, oh pardon, treten Sie zurück!!

 

[1] Der Hinweis bezieht sich auf den Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 29. Oktober 2013: „Leichtfertiger Umgang mit unseren Steuergeldern.“ Abrufbar unter: https://alfred-wolk.de/leichtfertiger-umgang-mit-unseren-steuergeldern/#more-585