Offener und fairer Umgang nötig

Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 11. Dezember 2013.

In einer Pressemitteilung vom 22. November 2013 hatte die CDU Everswinkel/Alverskirchen erklärt, aufgrund der guten Kontakte zur Bezirksregierung werden „wir zügig und sicher zum Licht am Ende des Tunnels gelangen“. Peter Pannhorst fordert in seinem Leserbrief dazu auf, nicht in „Geheimverhandlungen“ mit der Bezirksregierung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Stattdessen sollten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien in einem transparenten und fairen Verfahren einen bedarfsgerechten Bebauungsplan Königskamp auf den Weg bringen.

Es sollte das Bemühen aller politisch Verantwortlichen sein, gemeinsam alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, im Königskamp ein Baugebiet zu entwickeln, „das zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung erforderlich ist“, so wie es der Regionalplan zulässt.

Nur wenn alle Verantwortlichen sich dazu bekennen, in einem offenen und transparenten Verfahren eine neue Bebauungsplanung auf den Weg zu bringen, kann das gemeinsame Bemühen um die Zukunft Alverskirchens von Erfolg gekrönt sein.

Das gemeinsame Bemühen um die Zukunft Alverskirchens sollte dabei geprägt sein von gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz auch des Andersdenkenden. Dabei ist es nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten in dieser Angelegenheit auszuloten. Dies sollte jedoch offen und fair erfolgen.

Zum Ausloten der aktuellen Möglichkeiten zählt sicherlich auch der intensive Gedankenaustausch zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bezirksregierung. Auf einen solchen Gedankenaustausch hatte der Bürgermeister bereits in der Sitzung des Bezirksausschusses am 06.11.2013 hingewiesen.

Umso überraschter war ich, über die WN in der Ausgabe vom 22. November zu erfahren, dass die Verwaltung offensichtlich keinen eigenen Gesprächstermin bei der Bezirksregierung erhalten hat, sondern lediglich als „Anhängsel“ einem von der Everswinkeler Mehrheitsfraktion anberaumten Termin beiwohnen konnte.

Sollte jedoch entgegen der Darstellung in der WN dieser Gesprächstermin mit der Bezirksregierung von der Verwaltung initiiert worden sein, ergibt sich für mich die Frage, weshalb lediglich Vertreter einer Partei an diesem Treffen teilnehmen konnten und alle anderen im Rat der Gemeinde Everswinkel vertretenen Fraktionen von diesem Treffen ausgeschlossen waren.

Im Sinne eines transparenten und fairen Umgangs miteinander ist ein solches Vorgehen meines Erachtens eher kontraproduktiv.

In der Sitzung des Bezirksausschusses am 28. November wies die Verwaltung auf weitere Klärungen hin. So haben „Klärungen mit der Kanzlei Baumeister ergeben, dass eine Rücknahme der Klage während der laufenden Nichtzulassungsbeschwerde noch möglich ist und der Bebauungsplan dabei formell wirksam bleibt.“

Die Klärung dieser Frage macht meines Erachtens nur Sinn, wenn man der Ansicht ist, der Kläger sei tatsächlich bereit, die Klage zurückzunehmen. Für mich stellt sich hier die Frage, welche Signale hatte die Verwaltung von Seiten des Klägers, dass er bereit ist, im Nachhinein die Klage zurückzunehmen. Diese Frage ist hier umso bedeutsamer, da der Kläger in der Vergangenheit deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er diesem, um es hier moderat zu formulieren, zum Teil mit „Nachdruck“ vorgetragenen Ansinnen nicht nachkommen möchte.

Oder sollte durch diese in der Öffentlichkeit dargestellte juristische Möglichkeit der bereits aus unterschiedlichen Gründen aufgebaute Druck auf den Kläger und seine Familie weiter erhöht werden?

Die von der Verwaltung offensichtlich ins Auge gefasste Möglichkeit der Klagerücknahme wurde allerdings durch den Kreis Warendorf ad absurdum geführt, da der Kreis als Baugenehmigungsbehörde in Kenntnis der Entscheidung des OVG keine Baugenehmigungen mehr ausstellen kann.

Die Frage, ob das hier skizzierte juristische Ansinnen in den Rahmen eines fairen Umgangs miteinander passt, mag der geneigte Leser dieser Zeilen selbst beantworten.