Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 2014
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2013, mit dem der Bebauungsplan „Königskamp“ für unwirksam erklärt worden war, hatte die Gemeinde Everswinkel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.
Mit Beschluss vom 09. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurückgewiesen.[1] Das Urteil vom 18.10.2013 ist damit rechtskräftig.
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück weiterlesen