Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 2014

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2013, mit dem der Bebauungsplan „Königskamp“ für unwirksam erklärt worden war, hatte die Gemeinde Everswinkel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.

Mit Beschluss vom 09. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurückgewiesen.[1] Das Urteil vom 18.10.2013 ist damit rechtskräftig.

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Wohnungsbedarfsgutachten: Bestätigung verfehlter kommunalpolitischer Entscheidungen

SPD und Grüne sind zur Vernunft gekommen, stellten die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Kommentar vom 29.03.2014 zum Thema „Königskamp“ fest.[1] Ein seltenes Lob aus der Feder des WN-Lokalredakteurs.

Dieses Lob war lange überfällig. War es doch die zu diesem Thema vielgescholtene SPD, die seit Beginn der Diskussion um ein neues Baugebiet in Alverskirchen Vernunft hat walten lassen. Sie hatte sich von Anfang an für die Ausweisung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Fläche ausgesprochen.

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Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

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Eigenes Fehlverhalten reflektieren

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 18. Januar 2014.

Der Vorsitzende der CDU Alverskirchen hatte in einem WN-Bericht vom 11.01.2014 die Leserbriefe zum Thema Königskamp kritisiert und sie mit dem Begriff „Shitstorm“ bezeichnet. Gundi Grabenmeier protestiert in ihrem Leserbrief gegen den Versuch der CDU, kritische Bürger mundtot zu machen.

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Pfad der Unrechtmäßigkeit

Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 21. Dezember 2013.

Auf die Kritik von Peter Pannhorst im Leserbrief vom 11.12.2013 an den „Geheimverhandlungen“ der CDU mit der Bezirksregierung reagierte die CDU-Führung mit einer Pressemitteilung unter dem Titel „Ärger über Störfeuer“. Hier die Antwort von Peter Pannhorst.

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Extrem hoher Fehlbetrag ist hausgemacht

Über die unseriöse Haushaltspolitik der Gemeinde Everswinkel veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 13. Dezember 2013 einem Leserbrief. Die Autorin Gundi Grabenmeier kritisiert darin, dass Bürgermeister und Gemeinderat nicht bereit sind, eine nachhaltige kommunale Haushaltspolitik zu betreiben.

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Offener und fairer Umgang nötig

Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 11. Dezember 2013.

In einer Pressemitteilung vom 22. November 2013 hatte die CDU Everswinkel/Alverskirchen erklärt, aufgrund der guten Kontakte zur Bezirksregierung werden „wir zügig und sicher zum Licht am Ende des Tunnels gelangen“. Peter Pannhorst fordert in seinem Leserbrief dazu auf, nicht in „Geheimverhandlungen“ mit der Bezirksregierung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Stattdessen sollten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien in einem transparenten und fairen Verfahren einen bedarfsgerechten Bebauungsplan Königskamp auf den Weg bringen.

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Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.

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