Schrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf

Die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im naturnahen Freiraum ist im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel nur möglich, wenn anhand einer belastbaren Prognose ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum belegt wird. Die erforderliche Wohnungsbedarfsprognose muss die Anforderungen der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.

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Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Königskamp in Alverskirchen erneut rechtswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Juli 2023 ein Urteil gefällt, das bundesweit von Bedeutung ist und auch das Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel betrifft.[1]

In einem vom BUND angestrengten Normenkontrollverfahren hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter die Frage zu klären, ob der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b, der auch beim „Königskamp III“ Anwendung gefunden hat[2], gegen höherrangiges Europarecht verstößt.

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Postdemokratische Entscheidungsfindung statt diskursiver Bürgerbeteiligung

Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und demografischer Rahmenbedingungen ist es aktuell dringender denn je, eine nachhaltige gemeindliche Entwicklung anzustreben, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen miteinander in Einklang bringt.[1] Statt jedoch, wie es die einschlägigen raumordnerischen Bestimmungen vorsehen, eine flächensparende Entwicklung zu priorisieren, soll in Everswinkel und Alverskirchen der bisher betriebene „Flächenfraß“ auch in Zukunft unvermindert auf Kosten der Natur fortgesetzt werden.

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Landrat wirbt für mehr Flächenverbrauch

Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]

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Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern

https://alfred-wolk.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-04-Gier-nach-Gewerbeflaechen.pdfMit der umgangssprachlichen Redewendung „klotzen statt kleckern“ wird ausgedrückt, dass sich jemand keinesfalls mit Kleinigkeiten aufhält, sondern eine Sache gleich ganz groß aufzieht. Mit dieser Devise will der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel weiteres Gewerbeflächenpotenzial erschließen. Gleich 390.000 qm (39 ha) hat er ohne bisher den Gemeinderat, geschweige denn die Öffentlichkeit an dem Vorhaben in dieser Größenordnung zu beteiligen, im Rahmen der Änderung des Regionalplans beantragt.

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Regionalplanänderung entpuppt sich als Schreckgespenst für Alverskirchen

Durch die beabsichtigten Änderungen des Regionalplans Münsterland ergeben sich erhebliche Auswirkungen für den Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel.

Im Rahmen des aktuell stattfindenden Änderungsverfahrens soll Alverskirchen regionalplanerisch zukünftig die Funktion eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ zugewiesen und auf einem Flächenpotenzial von 6 Hektar der Bau von ca. 225 neuen Wohneinheiten für etwa 500 neue Einwohner am bisher unbebauten Ortsrand ermöglicht werden.[1]

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Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Mit der Änderung des Regionalplans sollen die Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung für das Münsterland geschaffen werden. Dabei wird der Anspruch erhoben, für die im Plangebiet liegenden Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie für die kreisfreie Stadt Münster die Zersiedelung zu begrenzen, den Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen zu gewährleisten und die zukünftige Flächeninanspruchnahme möglichst zu verringern. Veränderungen, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, sollen in die Planung einbezogen werden.[1]

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