Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen

Mit der Begründung, wir wollen den „Wohlstand“ im Münsterland sichern,[1] soll mit der Änderung des Regionalplans mehr als 200 Landwirten die Existenzgrundlage entzogen werden.

Die Änderungen des Regionalplans sehen vor, dass trotz eines voraussichtlichen Bevölkerungsrückgangs in Höhe von 5.267 Einwohnern bis zum Jahr 2045 weitere 6.357 ha bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche den 66 Kommunen des Münsterlandes zukünftig für die Wohnbebauung und für die Wirtschaft (Gewerbeflächen) planungsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.

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Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen

Mit der Petition „Ignoranz der Fakten beenden – Schrumpfung akzeptieren – Schaden vermeiden“ wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland abzulehnen[1], da er nach Ansicht des Petenten den ruinösen Wettbewerb zwischen den schrumpfenden Kommunen verschärft. Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen weiterlesen

Jonglieren mit Zahlen für Fortgeschrittene: Wunschgutachten II

Das im Auftrag der Gemeinde Everswinkel im Jahr 2015 erstellte Gutachten zur Ermittlung des Wohnungsneubaubedarfs der ortsansässigen Bevölkerung im Ortsteil Alverskirchen kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2020 trotz rückläufiger Bevölkerung aufgrund der Verkleinerung der Haushalte ein Bedarf an 17 zusätzlichen Wohnungen besteht. Bis zum Jahr 2030 wird sich dieser Bedarf voraussichtlich um weitere zwei Wohnungseinheiten erhöhen.

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Einstimmig für erneuten Rechtsbruch

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Everswinkel wurde am 20. März 2018 der Beschluss gefasst, ein Bauleitverfahren durchzuführen, um in Alverskirchen eine am Ortsrand liegende landwirtschaftliche Fläche als Siedlungsfläche zu nutzen. Vor dem Hintergrund, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen nach der aktuell gültigen Rechtslage zusätzliche Baugrundstücke nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden dürfen, stellt dieser einstimmig gefasste Beschluss den erneuten Einstieg in ein rechtswidriges Bebauungsplanverfahren dar. Einstimmig für erneuten Rechtsbruch weiterlesen

Schrittweise Annäherung an gewünschten Wohnungsbedarf

Die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im naturnahen Freiraum ist im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel nur möglich, wenn anhand einer belastbaren Prognose ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum belegt wird. Die erforderliche Wohnungsbedarfsprognose muss die Anforderungen der durch höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.

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Königskamp III: Erneuter Rechtsbruch noch vor der Sommerpause?

Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.

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Der „Königskamp“ im Jahr 2019

“The same procedure as every year“. In Anlehnung an das vorstehende Motto des englischen Komikers Freddie Frinton haben Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel – wie viele Jahre zuvor – auch 2019 erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Bebauungspotentiale im raumplanerischen Freiraum des Ortsteils Alverkirchen auszuweisen. [1] Mit der Ausweisung überdimensionierter Baugebiete auf der „grünen Wiese“ wird seit langem versucht, den unabwendbaren Folgen des demografischen Wandels zu entgehen. Kirchturmpolitik auf Kosten der Natur und auf Kosten der Nachbarkommunen lautet nach wie vor die Devise.[2]

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Königskamp in Alverskirchen erneut rechtswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Juli 2023 ein Urteil gefällt, das bundesweit von Bedeutung ist und auch das Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel betrifft.[1]

In einem vom BUND angestrengten Normenkontrollverfahren hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter die Frage zu klären, ob der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b, der auch beim „Königskamp III“ Anwendung gefunden hat[2], gegen höherrangiges Europarecht verstößt.

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Postdemokratische Entscheidungsfindung statt diskursiver Bürgerbeteiligung

Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und demografischer Rahmenbedingungen ist es aktuell dringender denn je, eine nachhaltige gemeindliche Entwicklung anzustreben, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen miteinander in Einklang bringt.[1] Statt jedoch, wie es die einschlägigen raumordnerischen Bestimmungen vorsehen, eine flächensparende Entwicklung zu priorisieren, soll in Everswinkel und Alverskirchen der bisher betriebene „Flächenfraß“ auch in Zukunft unvermindert auf Kosten der Natur fortgesetzt werden.

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Landrat wirbt für mehr Flächenverbrauch

Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]

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