Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang noch höher ausgefallen.
Autor: Alfred Wolk
Stimmungsmache
Auch in der Haushaltsrede zum Haushalt 2017 unternahm die FDP den Versuch, durch unlautere Aussagen und Desinformationen Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren.
„Man hat das Gefühl, dass einzelne Herrschaften in Alverskirchen mit politischer Unterstützung der SPD und jetzt auch der Grünen, alles dafür tun, dass in dem Golddorf kein neues Haus mehr gebaut werden darf.“
Die von der FDP zitierten „Herrschaften“ haben lediglich das getan, was die vordringliche Aufgabe von Verwaltung und Kommunalpolitik ist: Dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird.
Offenbarungseid
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.12.2016 stimmte allein die CDU-Fraktion dem Haushalt für das Jahr 2017 zu. Begründung des CDU-Fraktionsvorsitzenden:
An diesen schlechten Zahlen können wir nichts Grundlegendes ändern.
Daher stimmen wir dem diesjährigen Haushalt aus Überzeugung zu!
Diese Aussage kommt einem Offenbarungseid gleich. Sie bedeutet nichts anderes, als dass die CDU sich mit der drohenden Haushaltssicherung abfindet.
Das Recht zu bauen nach § 34 BauGB
Entscheidend für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ist, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Die Formulierung „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ stellt klar heraus, dass die zu bebauende Fläche innerhalb des Ortsteils liegen muss. Sie darf also nicht außerhalb des Ortsteils liegen, wenn § 34
BauGB Anwendung finden soll. Liegt die Fläche im Außenbereich, ist eine Bebauung grundsätzlich unzulässig. Eine Bebauung im Außenbereich ist nur nach § 35 BauGB für sog. privilegierte Vorhaben möglich.
Zukunft braucht Verstand!
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. 1784 erklärte Immanuel Kant dies zum Leitspruch der Aufklärung.
Wir sollten bei Verstand bleiben und uns kein postfaktisches Zeitalter einreden lassen. Bestimmte Fakten sind nicht verhandelbar. Das Wissen etwa, das im kommunalen Haushalt mehr Aufwand als Ertrag am Ende des Haushaltsjahres zum einem Verlust und damit zu einer Verringerung des Eigenkapitals führt.
Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen grundsätzlich möglich
Nach Ansicht des OVG NRW stellt die Bindung der Gemeinde Everswinkel an die Ziele der Raumordnung weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Planungshoheit dar. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen wird durch Regelungen des Regionalplans nicht untersagt.[1]
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Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung
Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben.
Alverskirchen kein Sonderfall
Mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hat das OVG NRW die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit der raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan Münsterland zur Sicherung des Freiraums in aller Deutlichkeit bestätigt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die im Ortsteil Alverskirchen festgestellten Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung offenbar keinen Einzelfall darstellen.
NABU zur Eigenentwicklung
In dem vom NABU herausgegebenen Newsletter „Stadt Land Fläche“ erschien im Juli 2015 ein Artikel unter dem Titel:
Wettbewerb um Einwohner – versus Regionalplanung
Gerichtsurteil stärkt Instrument der Eigenentwicklung
Haushaltsberatung CDU-Fraktion
„Es wird im nächsten Jahr Zeit, sowohl in Everswinkel als auch in Alverskirchen die Planungen für neue Baugebiete anzustoßen.“ Dies ist laut WN vom 23.11.2016 die wesentliche Erkenntnis der Haushaltsberatungen der CDU-Fraktion. Eine Begründung, weshalb bei Einwohnerzahlen, die seit 2004 rückläufig bwz. stagnierend sind, zusätzliche Baugebiete benötigt werden, liefert die CDU nicht.
Da neue Baugebiete zwangläufig zu einer Steigerung der Infrastrukturkosten führen (z. B. Straßenunterhaltung und Straßenbeleuchtung, Grünpflege, Abwasserbeseitigung) wird der gemeindliche Haushalt noch weiter belastet.
Maßnahmen zur Entlastung des Everswinkeler Haushalts werden von der CDU-Fraktion nicht aufgezeigt.