Erneuter Rechtsbruch durch die CDU?

Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang noch höher ausgefallen.

Das von der Gemeinde Everswinkel für den Ortsteil Alverskirchen in Auftrag gegebene Wohnungsbedarfsgutachten ist im Januar 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bevölkerung auch unter Berücksichtigung der Bebauung des Baugebietes „Königskamp II“ im Prognosezeitraum bis 2030 voraussichtlich auf 1.891 Einwohner schrumpft.[1]  Der lt. Gutachten bis 2030 errechnete Bedarf in Höhe von 19 Wohneinheiten soll durch die Ausweisung von 23 Wohneinheiten im Baugebiet Königskamp gedeckt werden.

Vor diesem Hintergrund kündigt die CDU in ihrer Haushaltsrede zum Haushalt 2017 an, in Alverskirchen müsse ein neues Baugebiet ausgewiesen werden.

Zitat aus der Haushaltsrede der CDU vom 20.12.2016:
„Nichts desto trotz halten wir es für sinnvoll und notwendig die Bevölkerungsprognosen nun anzupassen und in die Planungen für einen neuen Abschnitt im Königskamp einzusteigen. Einstieg bedeutet hier im ersten Schritt: Anpassung der Bevölkerungsprognosen an die aktuellen Zahlen. …
Die Vorgaben durch den Landesentwicklungsplan, die ich für falsch halte, sind hier sehr eng. Daher bleibt uns nur der kostspielige Weg mit vielen Gutachten alle Auflagen zu erfüllen.“

Sowohl der Landesentwicklungsplan NRW als auch der Regionalplan Münsterland lassen ausdrücklich auch die Entwicklung von raumplanerisch im Freiraum gelegenen Orten unter 2.000 Einwohnern zu. Einzige Voraussetzung zur Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche ist der Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.

Dieser Bedarfsnachweis soll laut Aussage der CDU bei rückläufiger Bevölkerung durch „Anpassung der Bevölkerungsprognose“ erfolgen. Bei dem unbedarften Leser dieser Zeilen tauchen spätestens jetzt Fragen auf.

Bedeutet Anpassung nach dem Verständnis der CDU gleich „Manipulation“ der Zahlen? Wie ist die Formulierung zu verstehen „uns bleibt nur der kostspielige Weg mit vielen Gutachten“?  Ist hier gemeint, wir werden schon einen Gutachter finden, der uns das „Wunschergebnis“ gegen entsprechendes Entgelt präsentiert?

Sollte die Ausweisung eines weiteren Baugebietes erneut auf Basis eines „manipulativ“ gestalteten Gutachtens erfolgen, würde dies die Fortsetzung der bisherigen Missachtung der raumordnerischen Zielsetzung des Regionalplans Münsterland bedeuten. Mit anderen Worten: Die bisherige „Kirchturmpolitik“ zur Lasten der Natur und damit zu Lasten der Allgemeinheit würde fortgesetzt.

Fußnote
[1]
Schulten Stadt und Raumentwicklung: Fortschreibung der Wohnungsbedarfsermittlung Alverskirchen, Tabelle: Vorausberechnung „Natürliche Entwicklung“, 25. März 2015.