Das unrühmliche Ende einer Pannenwahl

Am 10. Januar 2025 fand vor dem Verwaltungsgericht Münster die Verhandlung über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der im September 2020 in Everswinkel durchgeführten Kommunalwahl statt. Das Urteil des Gerichts wurde am Verhandlungstag noch nicht verkündet. Es wird den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt. Die Westfälischen Nachrichten berichteten über den Prozess und titelten: „Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder nicht?“[1] Der Westdeutsche Rundfunk überschrieb seine Berichterstattung mit der Frage: „Muss Kommunalwahl in Everswinkel wiederholt werden?“[2] Beide Fragen sind längst beantwortet.

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Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Glücksfall für das Münsterland

Unter der Überschrift „Kritik an OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan 2019“ veröffentlichten die „Westfälischen Nachrichten am 28. Juni 2024 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Regionalratsfraktion. Die irritierenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen erwiderte Alfred Wolk mit dem nachfolgenden Leserbrief, der am 03. Juli 2024 in den „Westfälischen Nachrichten veröffentlicht wurde:

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Landesentwicklungsplan NRW in vielen Teilen unwirksam

Mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Normenkontrollantrages des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) insgesamt zwölf Punkte der Änderung des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt.[1] Das Urteil ist rechtskräftig und damit allgemeinverbindlich. Da der Landesentwicklungsplan Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen hat, sind die vom OVG für unwirksam erklärten Regelungen auch bei der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und bei den Bauleitplanungen der Kommunen zu beachten.

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Ein Industriegebiet um jeden Preis?

Das Rederecht für Personen, die nicht Mitglieder im Gemeinderat sind, stellt ein regelmäßiges Element der Einbeziehung der Einwohnerschaft in kommunalpolitische Erörterungsprozesse dar. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Everswinkel erhalten Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn jeder Ratssitzung maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können.[1]

In der Sitzung des Gemeinderates am 27. Februar 2024 machte Alfred Wolk von seinem Rederecht Gebrauch und appellierte an die Kommunalpolitiker, die Planungen für das Industriegebiet „Everswinkel Nord“ in Anbetracht des sich abzeichnenden ökologischen und finanziellen Desasters aufzugeben.

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Neue Schulden statt Sparliste

Mit der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das Jahr 2024 und der Zustimmung zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 hat die Mehrheit der Everswinkeler Gemeinderatsmitglieder das Votum zu einem außerordentlichen Kapitalvernichtungs- und Verschuldungsprogramm erteilt.[1]

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Everswinkel will kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen

Wenn es im Rat der Gemeinde Everswinkel um das Thema Wohnungsbau geht, ist der Focus von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Regel auf die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand gerichtet.

Auch in Zukunft sollen durch den Verkauf von preiswertem Bauland einkommensstarke junge Familien aus den Umlandgemeinden zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Everwinkel und Alverskirchen animiert werden.[1] Im Regionalplan Münsterland, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet, werden für Everswinkel 10 ha Siedlungsfläche für den Bau von ca. 375 neuen Wohneinheiten berücksichtigt.[2]

Da die Priorisierung von Einfamilienhäusern als teuerste Wohnform der Deckung des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte diametral gegenübersteht, sollen in den nächsten Jahren parallel zur Fortsetzung des Einfamilienhausbaus 72 kleinere Wohnungen ( je 80 qm) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch eine von der Gemeinde Everwinkel noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden.[3]

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Regionalplan: Appell im Rahmen der Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung erhalten Bürger in der Gemeinde Everswinkel maximal fünf Minuten Redezeit, um sich aktiv in Angelegenheiten ihrer Kommune einbringen zu können. Nach der Geschäftsordnung wird das Rederecht der Bürger im Rahmen der sogenannten „Einwohnerfragstunde“ gewährleistet. Jeder Fragesteller darf sich mit Fragen an den Rat und den Bürgermeister wenden.[1]

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