Flächenfraß und Bauwahn im Kreis Warendorf

Der Bauwahn im Kreis Warendorf wird ungebrochen fortgesetzt. Laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) wurden trotz des weiter voranschreitenden Bevölkerungsrückgangs im vergangenen Jahr 1.068 neue Wohnungen erstellt[1]. Für eine immer geringer werdende Bevölkerung wird der naturzerstörerische Flächenfraß ungeniert fortgesetzt und immer mehr Siedlungsfläche in Anspruch genommen.

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Bergkamp III: Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?

Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden im Münsterland, ist auch die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen am Ortsrand sollen insbesondere junge Familien aus den Nachbarorten angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.

Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Everswinkel durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.

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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.

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Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik

Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.

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Das Märchen von der Bürgerbeteiligung

„Der demografische Wandel wird auch bei uns in Everswinkel stattfinden, ob wir das wollen oder nicht. Wir werden weniger, älter und – je nach Zuwanderung – bunter.“ Mit dieser Aussage wies der damalige Bürgermeister Ludger Banken bereits 2005 auf gravierende veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen hin.[1]

Tatsächlich ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung durch steigende Sterberaten und nach wie vor zu geringe Geburtenraten rückläufig. Weniger Zuzüge und mehr Fortzüge bestätigen den längst eingetretenen Wandel. Lediglich durch die Zuweisung von über 250 Flüchtlingen ist die Bevölkerungszahl seit 15 Jahren fast unverändert geblieben. Für eine nahezu konstante Bevölkerung wurden in diesem Zeitraum 893 zusätzliche Wohnungen errichtet[2]. Das Märchen von der Bürgerbeteiligung weiterlesen

„Masterplan Grundschule“

Wie stets vor Kommunalwahlen sehen sich auch aktuell Kommunalpolitiker und einzelne politische Parteien veranlasst, Aussagen zur „Rettung“ bzw. zur „Sicherung“ der Grundschule in Alverskirchen zu machen.

Dabei wird unterschwellig suggeriert, die Grundschule sei in Gefahr. Und nur wenn Kandidat X oder Partei Y gewählt wird, kann die Schule gerettet werden. Der „Masterplan“ zur angeblich notwendigen Rettung wird gleich mitgeliefert. „Masterplan Grundschule“ weiterlesen

„Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung

Es gibt kein solideres Planungsfundament für die Zukunft einer Gesellschaft als die demografischen Fakten. Daran kommt niemand vorbei. Denn nur wer geboren worden ist, kann drei Jahre später einen Kindergartenplatz beanspruchen, sechs Jahre später eine Schule besuchen und rund 20 Jahre später einen Ausbildungsplatz besetzen.[1]

Der demografische Wandel – weniger, bunter, älter – ist auch für die Gemeinde Everswinkel Fakt und daher unausweichlich. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Doch Verwaltung und Kommunalpolitiker weigern sich nach wie vor, angemessen und zielorientiert darauf zu reagieren. „Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung weiterlesen

Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt

Wiederholt hatte das Institut der deutschen Wirtschaft in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass insbesondere in den ländlichen Kommunen am tatsächlichen Bedarf vorbei gebaut wird.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.[2]

Der Gemeinde Everswinkel wird mit einer aktuellen Studie bestätigt, dass sie zu den Kommunen zählt, die das „Falsche am falschen Ort“ bauen. Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt weiterlesen