Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.
Kategorie: Planen und Bauen
Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.
Mehr Sterbefälle und weniger Geburten im Jahr 2017
Seit 1972 sterben in Deutschland in jedem Jahr mehr Menschen als Kinder geboren werden. Dieser Trend setzte sich 2017 fort. Deutschlandweit lag die Zahl der Gestorbenen um 147.000 über der Zahl der Geburten.[1]
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Zahl der Wohnungen auf neuem Höchststand
Ende 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen mit 8,97 Millionen Wohnungen den höchsten Wohnungsbestand aller Zeiten. Im Durchschnitt war jede Wohnung 90,4 Quadratmeter groß. Jedem Einwohner NRWs standen durchschnittlich 45,3 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.[1]
Auch die Gemeinde Everswinkel hat mit insgesamt 4.317 Wohnungen am 31.12.2017 einen neuen Höchstwert erreicht. Die durchschnittliche Wohnungsröße beträgt hier 115,1 Quadratmeter. Zahl der Wohnungen auf neuem Höchststand weiterlesen
Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert
Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.
Bebauungsplanänderung „Pattkamp“
Erneut muss sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Frage beschäftigen, ob ein von der Gemeinde Everswinkel aufgestellter Bebauungsplan den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht.
Der „Fall Königskamp“
„Einen Fall wie den Königskamp in Alverskirchen dürfe es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“ berichteten die Westfälischen Nachrichten anlässlich einer von der örtlichen CDU durchgeführten Veranstaltung.[1] Im „Fall Königskamp“ wurde seinerzeit höchstrichterlich festgestellt, dass die Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen über einen langen Zeitraum hinweg zum Schaden der Allgemeinheit im raumplanerisch geschützten Freiraum überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen hatte. Bürgermeister und Kommunalpolitiker wollen mit ihrer auf „Flächenfraß“ ausgerichteten Politik den Folgen des auch im Münsterland spürbaren demographischen Wandels begegnen. Durch einen Ausverkauf der Natur zu Dumpingpreisen sollen vor allem junge Familien aus den Nachbarkommunen „angelockt“ werden.
Noch richtig unterwegs?
Aus der Sicht des Bürgermeisters ist es in Anbetracht der geradezu als katastrophal zu bezeichnenden gemeindlichen Haushaltslage verständlich, durch den Verkauf von Baugrundstücken möglichst rasch liquide Mittel zu beschaffen. Dies rechtfertigt aber weder den Ausverkauf der Natur noch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln. Und es rechtfertigt ebenso wenig einen unsachlichen Umgang mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern.
Einfach anders wohnen
Mit seinem aktuell erschienen Buch „Einfach anders wohnen“ versucht der Wissenschaftsjournalist Daniel Fuhrhop erneut eine Lanze für weniger Flächenverbrauch zu brechen. Dass eine lebendige Nachbarschaft und grüne Städte auch möglich sind, ohne ständig Neubauten zu errichten und ohne immer mehr Flächen zum Schaden der Natur zu versiegeln, zeigt der Autor in seinem neuen Ratgeber an zahlreichen Beispielen. Einfach anders wohnen weiterlesen
Alverskirchen: Wunschgrundstück für Jedermann
„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen- hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“[1] Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.