Vom Schwinden der Rechtsstaatlichkeit in Everswinkel

Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten Jahrzehnten bei der Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Alverskirchen immer wieder ungeniert raumordnerische Bestimmungen sowohl des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen als auch des Regionalplans Münsterland missachtet. Es wurde sozusagen zur Regel gegen geltende Regeln zu verstoßen.

Dieser „liebgewonnenen Tradition“ fühlen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offensichtlich weiterhin verpflichtet und wollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp III“ scheinbar die bisherigen Rechtsbrüche konsequent fortsetzen.

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Abwendung von einer flächensparenden Siedlungspolitik

„Natürlich wird es in Zukunft wieder möglich sein, in kleineren Kommunen Wohngebiete und Gewerbeflächen auszuweisen.“[1] Mit dieser populistischen Aussage versuchte der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Warendorf auf dem Neujahrsempfang seiner Partei zu punkten. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde „bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten“ für Orte wie Alverskirchen schaffen und auch dem „Königskamp“ Perspektiven geben.

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Die Ziele für 2018 sind klar

Geht es nach dem Willen des Bürgermeisters und der Merhheit der Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel, so lautet auch für 2018 ganz offensichtlich der Leitspruch: „Ich verwüste die Erde, also bin ich“[1].

In den Reden anlässlich der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das kommende Haushaltsjahr hatte die Ausweisung weiterer Baugebiete oberste Priorität.[2] Der Bürgermeister habe sich mit Unterstützung einiger Kommunalpolitiker bereits auf den Weg gemacht, um nach geeigneten Grundstücken Ausschau zu halten und mit Eigentümern zu verhandeln. [3]

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Versiegeln und Verschandeln – Hauptsache die Kasse klingelt

Fachleute, Naturschützer und Imker schlagen Alarm: Das Insektensterben und der Rückgang der Vogelarten hat vielerorts dramatische Ausmaße angenommen. Auch in der Gemeinde Everswinkel sind nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten das Ökosystem „und nicht zuletzt auch unsere eigenen Lebensgrundlagen“ gefährdet.[1]

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Glaubwürdigkeitsproblem

Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.

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Bürgerbeteiligung nicht erwünscht

Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.

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Bürger werden für dumm verkauft

Bekanntlich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW im Oktober 2013 den Bebauungsplan „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel aufgehoben, da mit ihm gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Richter versucht, der Verwaltung und den Kommunalpolitikern die Sinnhaftigkeit der im Regionalplan verankerten raumordnerischen Bestimmungen, mit denen eine Zersiedelung der Landschaft verhindert und dem Flächenfraß Einhalt geboten werden soll, zu verdeutlichen.

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