„Königskamp III“: Ökoausgleich verweigert

Wer die Landschaft zu seinen Gunsten verändert, muss einen ökologischen Ausgleich schaffen und der Natur an anderer Stelle helfen. Wer Lebensraum z. B. durch die Ausweisung eines Baugebietes im bisher unbesiedelten Freiraum zerstört oder versiegelt, muss durch sogenannte Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle dafür sorgen, dass ein Gewinn für die Natur entsteht. Das ist ein Grundprinzip des Deutschen Naturschutzrechts.

Dieses Prinzip gilt auch für die Gemeinde Everswinkel.

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Zeit zum Umdenken

Zum dritten Mal seit 2014 hat die Gemeinde Everswinkel eine Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen.[1] Grundlage für die Ermittlung des zukünftigen Wohnbaubedarfs war die Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit 2008 (sogenannter Stützzeitraum) und eine Vorausberechnung für den Zeitraum bis 2030 (sogenannter Prognosezeitraum).

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10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick

Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]

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Woran scheitern Bebauungspläne?

Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.

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Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.

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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NRW

Im Rahmen des vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wurde von Alfred Wolk die nachfolgend in einer Kurzfassung wiedergegebene Stellungnahme abgegeben. Die vollständige Stellungnahme kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden.

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Alverskirchen: Bevölkerungsprognose korrigiert

Nach 2014 und 2015 hat die Gemeinde Everswinkel erneut eine Bevölkerungsprognose für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen. Das beauftragte Büro Schulten Stadt- und Raumentwicklung hat die Entwicklung Alverskirchens in den letzten fünf Jahren analysiert und darauf aufbauend die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 ermittelt.

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Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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Baugebiet „Königskamp“: Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit

Bereits mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen klare Aussagen zum Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel getroffen. Die Richter hatten seinerzeit moniert, dass die Aufstellung des überdimensionierten Bebauungsplans allein auf Grundlage eines politischen Willensaktes der kommunalpolitischen Mehrheit erfolgte, ohne dass die Ziele der Raumordnung beachtet wurden. [1] Erneut befasste sich nun das Gericht mit dem „Königskamp“, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

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Glaubwürdigkeitsproblem

Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.

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