Bürgerbeteiligung nicht erwünscht

Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.

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Bürger werden für dumm verkauft

Bekanntlich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW im Oktober 2013 den Bebauungsplan „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel aufgehoben, da mit ihm gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Richter versucht, der Verwaltung und den Kommunalpolitikern die Sinnhaftigkeit der im Regionalplan verankerten raumordnerischen Bestimmungen, mit denen eine Zersiedelung der Landschaft verhindert und dem Flächenfraß Einhalt geboten werden soll, zu verdeutlichen.

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Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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Wünsche formuliert: Ausverkauf der Natur soll auf jeden Fall fortgesetzt werden

 Mit dem Wunsch, weiterhin im bisherigen Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausweisen zu können, waren unmittelbar nach dem OVG-Urteil Vertreter der Gemeinde Everswinkel an die Bezirksregierung herangetreten. Die Bezirksregierung sei „sehr konstruktiv“ und „habe Lösungswege“ aufgezeigt. [1]

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Vorsorgemaßnahme: Fällung von Streuobstbäumen

Streuobstwiesen sind ein „Hot Spot der biologischen Vielfalt in NRW“. [1]  Die nordrhein-westfälischen Streuobstbestände spielen für die biologische Vielfalt hierzulande eine herausragende Rolle. Sie sind unter anderem ein Garant für den Fortbestand unserer kleinsten heimischen Eule, des Steinkauzes. Vielerorts werden deshalb intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

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Diffamierung der obersten Verwaltungsgerichte

In einem am 21.07.2017 in den „Westfälischen Nachrichten“ veröffentlichten Leserbrief unter dem Titel „Grotesk anmutender Angriff“ bringt ein Bürger seinen Unmut über das Kommunalverfassungsrecht im Allgemeinen und die Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte im Besonderen zum Ausdruck und macht sich dabei auch Gedanken um die Zukunft Alverskirchens.

Im Folgenden einige Anmerkungen zu dem oben genannten Leserbrief.

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Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

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Wahrheit beginnt zu zweit

„Verbietet das Bauen!“ ist nicht nur der Titel einer von Daniel Fuhrhop herausgegeben Streitschrift gegen die Bauwut, sondern gleichzeitig auch die Bezeichnung seines Blogs zu dieser Thematik im Internet:

http://www.verbietet-das-bauen.de/

Auf seiner Internetseite veröffentlicht Daniel Fuhrhop in der Reihe „Wahrheit beginnt zu zweit“ Interviews zum Thema Bauen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.

In einem ausführlichen Gespräch mit Alfred Wolk erörtert er am Beispiel des Baugebiets „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen Probleme, die sich ergeben, wenn Kommunalpolitiker sich über die raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungs- und Regionalplan hinwegsetzen.

Hören Sie hier das Interview:

http://www.verbietet-das-bauen.de/wahrheit-alfred-wolk/

 

 

 

Königskamp: Linde als Mahnmal gepflanzt?

Mit dem Pflanzen einer Winterlinde auf dem Spielplatz nahe des Baugebietes „Königskamp“ wollten der Landrat des Kreises Warendorf und der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel ein Signal setzen. „Die Winterlinde war nicht nur Baum des Jahres 2016, sondern sie hat neben dem ökologischen Wert auch eine hohe kulturhistorische Bedeutung“, wusste der Landrat zu berichten. [1]

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Verzweiflungstat des Bürgermeisters

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichteten am 17. Februar 2017, dass der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel den NRW-Bauminister und den für die Landesplanung zuständigen Minister angeschrieben hat, um die Ausweisung eines weiteren Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen zu erleichtern. Der Bürgermeister fordert die Minister auf, sich dafür einzusetzen, Alverskirchen im Regionalplan nicht mehr als Freiraum, sondern als Siedlungsfläche auszuweisen.[1]

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