Zur Berichterstattung über die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 22.01.2019 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Dem zusätzlichen Flächenfraß Tür und Tor geöffnet weiterlesenSchlagwort: Landesentwicklungsplan
Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft
Im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Änderungen des erst im Jahr 2016 in Kraft getreten Landesentwicklungsplans angekündigt. Das Ziel, täglich in Nordrhein-Westfalen nur noch 5 Hektar unbebauter Fläche für Straßen und Siedlungen in Anspruch zu nehmen, soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die bisherigen Bestimmungen zum Schutz kleinerer Ortschaften sollen aufgegeben werden. Mit diesen Änderungen werden weitere Voraussetzungen für eine forcierte Zersiedelung der Landschaft geschaffen und dem zusätzlichen „Flächenfraß“ Tür und Tor geöffnet.
Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft weiterlesen10 Jahre Königskamp – ein kurzer Rückblick
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel entschied der Bezirksausschuss Alverskirchen vor nunmehr 10 Jahren, eine im Freiraum liegende Fläche zur Ausweisung mit ca. 60 Grundstücken zu überplanen, um die Errichtung von über 100 Wohneinheiten zu ermöglichen.[1]
Woran scheitern Bebauungspläne?
Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.
Alverskirchen: Mehr Dorf für weniger Menschen
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.
Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NRW
Im Rahmen des vom 07. Mai 2018 bis zum 15. Juli 2018 durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wurde von Alfred Wolk die nachfolgend in einer Kurzfassung wiedergegebene Stellungnahme abgegeben. Die vollständige Stellungnahme kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden.
Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung
Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.
In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:
„Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“
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Siedlungsflächen werden rücksichtslos ausgewiesen
Über die Beratungen zur möglichen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp III“ veröffentlichte „Die Glocke“ am 09. März 2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
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Alverskirchen: Wunschgrundstück für Jedermann
„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen- hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“[1] Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.
Vom Schwinden der Rechtsstaatlichkeit in Everswinkel
Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten Jahrzehnten bei der Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Alverskirchen immer wieder ungeniert raumordnerische Bestimmungen sowohl des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen als auch des Regionalplans Münsterland missachtet. Es wurde sozusagen zur Regel gegen geltende Regeln zu verstoßen.
Dieser „liebgewonnenen Tradition“ fühlen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offensichtlich weiterhin verpflichtet und wollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp III“ scheinbar die bisherigen Rechtsbrüche konsequent fortsetzen.
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