Der Traum vom Haus im Grünen zerstört ganze Gemeinden

In einem Artikel, der in der digitalen Ausgabe der Zeitung „Die Welt“ am 03. Februar 2017 unter dem Titel „Der Traum vom Haus im Grünen zerstört ganze Gemeinden“ veröffentlicht wurde, setzt sich die renommierte Journalistin Britta Nagel mit dem Problem der ungebremsten Baulandausweisung vor dem Hintergrund einer vielerorts rückläufigen Bevölkerung auseinander. In dem Artikel wird am Beispiel der Gemeinde Everswinkel nicht nur die an Dynamik gewinnende Leerstandsproblematik thematisiert. Er zeigt auch auf, dass der Einsatz für die Einhaltung der Ziele der Raumordnung für einzelne Bürger fatale Folgen haben kann.

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Etikettenschwindel

„Pflege und Kosmetik mit der Säge“ lautete die Überschrift eines Artikels auf der Lokalseite Everswinkel der „Westfälischen Nachrichten“ vom 15. Februar 2017. Berichtet wurde von Baumschnitt-Maßnahmen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich Königskamp im Ortsteil Alverskirchen. Dem Leser soll der Eindruck vermittelt werden, es seien routinemäßig anfallende Gehölzarbeiten durchgeführt worden. Allein mit den Begriffen „Pflege“ und „Kosmetik“ im Titel des Artikels soll der Leser etwas Positives assoziieren.

Bei genauerer Betrachtung stellen sich „Pflege“ und „Kosmetik“ allerdings als Naturfrevel übelster Art dar. Streuobstbäume, die andernorts mit viel Wertschätzung als wertvolles Kulturgut erhalten werden, wurden in Alverskirchen sinnlos der Kettensäge geopfert.

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Kein Platz für Fremde

Unter der reißerischen Überschrift „Kein Platz für Fremde“ berichtete die „Hallo am Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 15. März 2015 über die gemeinsame Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel

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Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 2014

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2013, mit dem der Bebauungsplan „Königskamp“ für unwirksam erklärt worden war, hatte die Gemeinde Everswinkel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.

Mit Beschluss vom 09. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurückgewiesen.[1] Das Urteil vom 18.10.2013 ist damit rechtskräftig.

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Wohnungsbedarfsgutachten: Bestätigung verfehlter kommunalpolitischer Entscheidungen

SPD und Grüne sind zur Vernunft gekommen, stellten die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Kommentar vom 29.03.2014 zum Thema „Königskamp“ fest.[1] Ein seltenes Lob aus der Feder des WN-Lokalredakteurs.

Dieses Lob war lange überfällig. War es doch die zu diesem Thema vielgescholtene SPD, die seit Beginn der Diskussion um ein neues Baugebiet in Alverskirchen Vernunft hat walten lassen. Sie hatte sich von Anfang an für die Ausweisung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Fläche ausgesprochen.

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Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

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Bezirksregierung Münster zum OVG-Urteil „Königskamp“

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2013, mit dem der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen aufgehoben wurde, veröffentlichte die Bezirksregierung Münster ein Interview mit dem Leiter der Regionalplanung, Gregor Lange. Ganz offensichtlich sollen die Aussagen des Regionalplaners von dem Versagen der Bezirksregierung als „Hüterin der Regionalplanung“ ablenken.

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Bürgermeister will mit Votum der Bürger weiter den Freiraum zersiedeln

In der mündlichen Verhandlung des Normenkontrollantrages zum Baugebiet „Königskamp“ hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter ausführlich erläutert, dass die Gemeinde Everswinkel mit ihrer seit Jahren betriebenen „Kirchturmpolitik“ die übergeordneten Ziele der Regionalplanung unterläuft. Die Richter hatten im Interesse des angestrebten Ziels der Flächenreduzierung und im Interesse der Umwelt an die Verwaltungsspitze der Gemeinde Everswinkel appelliert, zukünftig die Ziele der Raumordnung zu respektieren.

Bürgermeister und Bauamtsleiter zeigen allerdings wenig Einsicht, sondern verfahren nach dem Motto „jetzt erst recht“.

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Das Dorf immer im Blick

Am 22. Oktober 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten ein Interview zum Baugebiet „Königskamp“:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das geplante Baugebiet „Königskamp“ gekippt und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil dieser nicht den Vorgaben der übergeordneten Regionalplanung entspreche. Mit dem Kläger Alfred Wolk sprach WN-Redakteurin Michèle Waßmann.

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