Diffamierung der obersten Verwaltungsgerichte

In einem am 21.07.2017 in den „Westfälischen Nachrichten“ veröffentlichten Leserbrief unter dem Titel „Grotesk anmutender Angriff“ bringt ein Bürger seinen Unmut über das Kommunalverfassungsrecht im Allgemeinen und die Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte im Besonderen zum Ausdruck und macht sich dabei auch Gedanken um die Zukunft Alverskirchens.

Im Folgenden einige Anmerkungen zu dem oben genannten Leserbrief.

Diffamierung der obersten Verwaltungsgerichte weiterlesen

Juristische Auseinandersetzung: Klare Aussagen vom Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht

Die von den Bürgern seit Beginn des Bauleitverfahrens vorgetragenen Argumente gegen die Überdimensionierung des Baugebietes „Königskamp“ und den sich daraus ergebenden soziokulturellen und ökologischen Auswirkungen wurden zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker beachtet.

Juristische Auseinandersetzung: Klare Aussagen vom Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 2014

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2013, mit dem der Bebauungsplan „Königskamp“ für unwirksam erklärt worden war, hatte die Gemeinde Everswinkel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.

Mit Beschluss vom 09. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurückgewiesen.[1] Das Urteil vom 18.10.2013 ist damit rechtskräftig.

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht stellt Klagebefugnis fest

Mit Beschluss vom 29. Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass Alfred Wolk berechtigt ist, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Frage klären zu lassen, ob das Baugebiet „Königskamp“ gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.

Bundesverwaltungsgericht stellt Klagebefugnis fest weiterlesen

Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das im Normenkontrollverfahren „Königskamp“ am 22. November 2012 gefällte Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde fristgerecht am 07. Januar 2013 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.

Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterlesen