Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins der Gemeinde Everswinkel vom 21. März 2014

Königskamp bisher überdimensioniert

Die SPD-Fraktion Everswinkel begrüßt ausdrücklich, dass in der gemeinsamen Sitzung von Bezirks- und Planungsausschuss nun erstmals eine Bedarfsberechnung für das Baugebiet Königskamp vorgelegt wurde. Das von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2018 ein Bedarf von 21 Wohneinheiten in Alverskirchen besteht, heißt es in der Pressemitteilung der SPD. Der bisherige Bebauungsplan sah für den gleichen Zeitraum die Möglichkeit zur Schaffung von über 80 Wohneinheiten vor. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Königskamp hatte die Gemeinde seinerzeit keinerlei Bedarfsberechnungen angestellt, obwohl dies nach den geltenden Rechtsvorschriften notwendig gewesen wäre, betonen die Sozialdemokraten.  

„Das nun vorliegende Gutachten zeigt, dass die Gemeinde mit der bisherigen Größe des Baugebietes weit über das Ziel hinaus geschossen ist und das bisherige Baugebiet Königskamp überdimensioniert war“ heißt es in der Pressemitteilung der SPD. „Hätte man von vornherein den nun ermittelten Bedarf zugrunde gelegt, wären nicht nur die im Königskamp ursprünglich vorhandene ökologisch wertvolle Streuobstwiese und die zahlreichen Kleingärten erhalten geblieben, auch die 1,4 Millionen Euro teure Erschließung wäre erheblich günstiger ausgefallen. 

Beschluss ohne Prüfung der Zahlen

Erstaunt zeigte sich die SPD-Fraktion darüber, dass die kommunalpolitische Mehrheit unmittelbar nach der Vorstellung des Ergebnisses der Bedarfsermittlung durch das Büro SSR aus Dortmund einen Beschluss über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des beauftragten Instituts noch nicht vorliegt und keiner der anwesenden Kommunalpolitiker die dargelegten Zahlen auf Plausibilität überprüfen konnte. Gerade vor dem Hintergrund der im OVG-Urteil vom Oktober 2013 genannten Kriterien, wonach die vorzulegende Bedarfsanalyse methodisch begründet, insgesamt plausibel und gerichtlich überprüfbar sein muss, sollte eine endgültige Entscheidung erst nach intensiver Auseinandersetzung mit dem gesamten Zahlenwerk erfolgen. Hierzu sollte zunächst einmal der Abschlussbericht des beauftragten Büros abgewartet und auch eine intensive Aussprache in den Fraktionen erfolgen, betonen die Sozialdemokraten. 

„Die SPD steht zu ihrer seit Jahren gemachten Aussage, dass es für bauwillige Alverskirchener möglich sein muss dort zu bauen. Aber bei der Erstellung eines neuen Bebauungsplanes sollte juristisch alles einwandfrei gemacht werden. Wir wollen schließlich nicht noch einmal Schiffbruch erleiden“, wünscht sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Wilfried Hamann eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung.

Anmerkung: Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens sah sich die Gemeinde Everswinkel veranlasst, dass Gutachten aufgrund einiger „Unzulänglichkeiten“ überarbeiten zu lassen.

Siehe hierzu: Stellungnahme zum Wohnungsbedarfsgutachten