Bürgerbeteiligung nicht erwünscht

Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.

Der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker wollen trotzdem möglichst rasch weitere Bauflächen im bisherigen Freiraum ausweisen. Die Ausweisung von zusätzlicher Siedlungsfläche würde die Fortsetzung der bisher betriebenen „Kirchturmpolitik“ bedeuten. Bereits in der Vergangenheit wurde durch die Bereitstellung überdimensionierter Baugebiete versucht, den Folgen des demographischen Wandels im ländlichen Raum zu begegnen. Dabei wurde die Missachtung der im Interesse des Freiraumschutzes vorhandenen raumordnersichen Zielsetzungen bewusst in Kauf genommen.

Als Grundlage für die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche zur Bebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern will der Bürgermeister ein weiteres Gutachten erstellen lassen. Gegen entsprechendes Entgelt soll auf Basis eines von der Gemeindeverwaltung passend zusammengestellten Datenmaterials ein „adäquates Ergebnis“ geliefert werden.

Vor dem Hintergrund, dass nach aktuellen Studien im ländlichen Bereich und insbesondere im Kreis Warendorf in den letzten Jahren in erheblichem Maße Einfamilienhäuser über den erforderlichen Bedarf errichtet wurden, stellt die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche im bisher unbebauten Freiraum eine strukturelle Respektlosigkeit vor dem Gesetz und vor allem vor der Natur dar.

Hiergegen richtet sich eine Beschwerde, die im Rahmen der in der Gemeindeordnung verankerten Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bei der Gemeinde Everswinkel eingereicht wurde. Mit dieser Beschwerde wird der Gemeinderat aufgefordert, die Auftragserteilung für ein ca. 12.000,00 € teures Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen abzulehnen.

Ohne über die vorgetragenen Anregungen zu beraten, hat der Bürgermeister nach eigenen Angaben bereits am 03. August 2017 den Auftrag zur Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens erteilt.[1]  Er schlägt daher vor, die an den Gemeinderat gerichtete Petition in der nächsten Sitzung des Haupausschusses abzulehnen.

In zahlreichen Kommunen werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Bürgerbeteiligung zu stärken, da sie zentrale Voraussetzung jeder Demokratie ist. Der Umgang mit der eingereichten Petition zum Wohnungsbedarfsgutachten zeigt, dass in Everswinkel Bürgerbeteiligung nach wie vor in erster Linie nicht als Chance, sondern als Bedrohung begriffen wird.

Erläuternde Ausführungen zur „Kirchturmpolitik“
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingereichte Stellungnahme
Studie zum Wohnungsbau im Kreis Warendorf

[1] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 069/2017.