Vorsorgemaßnahme: Fällung von Streuobstbäumen

Streuobstwiesen sind ein „Hot Spot der biologischen Vielfalt in NRW“. [1]  Die nordrhein-westfälischen Streuobstbestände spielen für die biologische Vielfalt hierzulande eine herausragende Rolle. Sie sind unter anderem ein Garant für den Fortbestand unserer kleinsten heimischen Eule, des Steinkauzes. Vielerorts werden deshalb intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

In den vergangenen 50 Jahren sind insbesondere durch den ungebremsten Siedlungsflächenverbrauch rund 75 Prozent der Streuobstwiesen von der Bildfläche verschwunden. Auch im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel mussten 2011 im Rahmen der Erschließungsarbeiten für die rechtswidrige Ausweisung des überdimensionierten Baugebietes „Königskamp“ über 50 Streuobstbäume weichen.

Die bisher auf einer Freifläche verbliebenen Bäume wurden im Frühjahr 2017 im Rahmen einer „Vorsorgemaßnahme“ gefällt. Unter anderem wurden ein kerngesunder über 80 Jahre alter Birnbaum, ein Walnuss-, Kirsch, Mirabellen- und Apfelbaum ein Opfer der Kettensäge.

Mit dieser naturzerstörerischen Aktion wollte die Gemeinde offenbar ein Zeichen setzen und ihren Entschluss untermauern, die außerhalb des Flächennutzungsplans liegende Freifläche in absehbarer Zeit zu bebauen. Dieses Zeichen hat auch der Steinkauz verstanden. Seine Stimme ist nun nicht mehr wahrnehmbar.

Links:
Ergänzende Informationen zur Fällung der Streuobstbäume
Westfälische Nachrichten vom 15.02.2017: „Pflege und Kosmetik mit der Säge“
Leserbrief: Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“
Glossar: Streuobst

 

 

 

[1] Zeitschrift Naturschutz heute 3/2017, Seite 8.