Die Gefahrensituation im Einmündungsbereich Wiemstraße/Telgter Straße im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel ist der Verwaltung und den Kommunalpolitikern seit langem bekannt. Seit 2013 beschäftigen sich die kommunalpolitischen Gremien immer wieder mit dem Gefahrenpotenzial in diesem Bereich.[1] Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in dem sensiblen Kreuzungsbereich wurden zwar mehrfach thematisiert, eine Umsetzung angedachter Umbaumaßnahmen aber auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Kategorie: Kommunalpolitik Everswinkel
Bäume weg ja – Gewerbeschild nein
Zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, ein im Sichtdreieck stehendes Werbeschild zur Entschärfung der Gefahrensituation möglichst zeitnah zu versetzen, veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 11. Juni 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Der Umgang mit einem fehlerhaften Kommunalwahlergebnis in Everswinkel
Immer wieder passieren bei Wahlen Fehler. Das ist menschlich und bei der Vielzahl der abgegebenen Stimmen auch nahezu unvermeidlich.
Es ist daher durchaus verständlich, dass auch die am 13. September 2020 in Everswinkel durchgeführte Gemeinderatswahl mit Fehlern behaftet war. Es wurden Stimmen falsch ausgezählt und formale Regeln außer Acht gelassen. Mögliche Ursachen können mangelnde Aufmerksamkeit der Verantwortlichen oder fehlendes Wissen für die Aufgabe sein.
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Mehr Einfamilienhäuser für immer weniger Familien
Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fachleuten und den Medien auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht: Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg trotz enormer Anstrengungen der Bedarf nach Wohnungen nicht gedeckt werden kann, wird vor allem in den ländlichen Kreisen des Münsterlandes weit über das zur Deckung des Wohnungsbedarfs erforderliche Maß hinaus gebaut.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.
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Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt
Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]
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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik
Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.
Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.
Erneut kein sozialer Wohnungsbau in Everswinkel
Einen folgenschweren Beschluss fasste der Everswinkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020: Die Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Bergkamp III“ soll in „Eigenregie“ der Gemeinde erfolgen. Damit wurde zugleich die ursprünglich geplante Zusammenarbeit mit der landeseigenen Gesellschaft NRW.Urban offiziell für beendet erklärt. NRW.Urban hatte für den „Bergkamp III“ verbindlich die Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen gefordert.
Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.
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Kommunalpolitiker als „Lottofee“
Offensichtlich als „Lottofee“ sehen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ erfährt das 6,2 ha große Plangebiet eine atemberaubende Werterhöhung. Durch die Umwandlung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Bodenrichtwert von 9,50 € je Quadratmeter[1] ergibt sich eine Bodenwertsteigerung in Millionenhöhe. Geht es nach dem Willen der Kommunalpolitiker, zahlt die Gemeinde Everswinkel für die Übernahme einer Teilfläche rund 5.000.000 € an die bisherigen Eigentümer.[2]
Everswinkel setzt weiter auf „Entfesselung“
Losegelöst von raumplanerischen Zielsetzungen zum Flächensparen und ungeachtet veränderter demografischer Rahmenbedingen, setzt die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung weiterer Baugebiete erneut auf den Weg der „entfesselten Nicht-Nachhaltigkeit“.