Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel

Wenn nur eine einzelne Wählerstimme darüber entscheidet, ob die CDU im Rat der Gemeinde Everswinkel einen zusätzlichen Sitz und damit die absolute Mehrheit erhält, ist es sicherlich nicht abwegig, dass dieses Ergebnis durch einen simplen Zählfehler am Wahlabend zustande gekommen sein könnte.

Gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses wurden beim Everswinkeler Wahlleiter vier Einsprüche eingereicht, die Hinweise auf eine Reihe von Wahlfehlern geben. Die Einsprüche lassen erkennen, dass die Möglichkeit der Einflussnahme durch die beanstandeten Unstimmigkeiten auf das denkbar knappe Wahlergebnis bei der Kommunalwahl in Everswinkel gegeben ist.

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Misslungener Start in die neue Ratsperiode

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadt- bzw. Gemeinderates wird üblicherweise von den Bürgermeistern und den Kommunalpolitikern genutzt, um den Wunsch nach einem sachlichen, kollegialen Miteinander für die neue Ratsperiode zum Ausdruck zu bringen. Eine gute Kultur des Miteinanders wird in der Regel als Richtschnur für das gemeinsame Handeln angestrebt, um das Beste für die Gemeinschaft und nicht für Teile oder Einzelpersonen zu erreichen.[1]

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Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Ein Kernelement unserer Demokratie ist die korrekte Umsetzung des in Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung.

Entscheiden sich die Bürger z. B im Rahmen der Kommunalwahl dafür, dass eine Partei im Gemeinderat die absolute Mehrheit der Sitze erhalten soll, so ist das von den Bürgern, die sich ein anderes Wahlergebnis gewünscht haben, zu akzeptieren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Wahlergebnis entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zustande gekommen ist.

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Nachzählung ist zwingend geboten

Jeder, der schon einmal bei einer Kommunalwahl als Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig war, weiß um die Verantwortung und insbesondere aber auch um die Anstrengung, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst der Demokratie verbunden ist. Dabei kommt die Hauptarbeit erst am Ende eines vielstündigen Wahltages, der permanent höchste Konzentration erfordert, um allen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gerecht zu werden und eine korrekte Wahl zu gewährleisten.

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Das Märchen von der Bürgerbeteiligung

„Der demografische Wandel wird auch bei uns in Everswinkel stattfinden, ob wir das wollen oder nicht. Wir werden weniger, älter und – je nach Zuwanderung – bunter.“ Mit dieser Aussage wies der damalige Bürgermeister Ludger Banken bereits 2005 auf gravierende veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen hin.[1]

Tatsächlich ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung durch steigende Sterberaten und nach wie vor zu geringe Geburtenraten rückläufig. Weniger Zuzüge und mehr Fortzüge bestätigen den längst eingetretenen Wandel. Lediglich durch die Zuweisung von über 250 Flüchtlingen ist die Bevölkerungszahl seit 15 Jahren fast unverändert geblieben. Für eine nahezu konstante Bevölkerung wurden in diesem Zeitraum 893 zusätzliche Wohnungen errichtet[2]. Das Märchen von der Bürgerbeteiligung weiterlesen

„Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung

Es gibt kein solideres Planungsfundament für die Zukunft einer Gesellschaft als die demografischen Fakten. Daran kommt niemand vorbei. Denn nur wer geboren worden ist, kann drei Jahre später einen Kindergartenplatz beanspruchen, sechs Jahre später eine Schule besuchen und rund 20 Jahre später einen Ausbildungsplatz besetzen.[1]

Der demografische Wandel – weniger, bunter, älter – ist auch für die Gemeinde Everswinkel Fakt und daher unausweichlich. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Doch Verwaltung und Kommunalpolitiker weigern sich nach wie vor, angemessen und zielorientiert darauf zu reagieren. „Wunschkonzert“ entpuppt sich als Mogelpackung weiterlesen

Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt

Wiederholt hatte das Institut der deutschen Wirtschaft in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass insbesondere in den ländlichen Kommunen am tatsächlichen Bedarf vorbei gebaut wird.[1] Das Überangebot in den Landkreisen des Münsterlandes betrifft vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die sehr häufig auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand entstehen.[2]

Der Gemeinde Everswinkel wird mit einer aktuellen Studie bestätigt, dass sie zu den Kommunen zählt, die das „Falsche am falschen Ort“ bauen. Verfehlte Wohnungsbaupolitik erneut bestätigt weiterlesen

Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“

„Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt.“[1] Diesem Zitat von Bertolt Brecht scheint sich die Gemeinde Everswinkel bei der Bauleitplanung in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde Everwinkel immer wieder Baugebiete ausgewiesen, ohne die Ziele der Raumordnung zu beachten. In klassischer „Pippi-Langstrumpf-Politik“ wurden nach dem Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ z. B. bei der Aufstellung der Bebauungspläne „Ernst-Tertilt-Straße“, „Am Vinckenholz“, „Große Kamp“ und „Königskamp“ die Ziele der Raumordnung unterlaufen. Rechtsbruch als „Gewohnheitsrecht“ weiterlesen