Regionalplanänderung entpuppt sich als Schreckgespenst für Alverskirchen

Durch die beabsichtigten Änderungen des Regionalplans Münsterland ergeben sich erhebliche Auswirkungen für den Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel.

Im Rahmen des aktuell stattfindenden Änderungsverfahrens soll Alverskirchen regionalplanerisch zukünftig die Funktion eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ zugewiesen und auf einem Flächenpotenzial von 6 Hektar der Bau von ca. 225 neuen Wohneinheiten für etwa 500 neue Einwohner am bisher unbebauten Ortsrand ermöglicht werden.[1]

Um die damit für das Dorf Alverskirchen entstehenden gravierenden negativen Auswirkungen zu verhindern, wird der Rat der Gemeinde Everswinkel aufgefordert, einer nach § 24 der Gemeindeordnung eingereichten Petition zu folgen und der Ausweisung Alverskirchens als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ im Regionalplan Münsterland zu widersprechen.

Politik gegen die Dorfbewohner

Statt die Identiät des Dorfes zu bewahren und die Lebensqualität der Dorfbewohner in den Mittelpunkt einer zukunftsfähigen Dorfentwicklung zu stellen, hat der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen, die Umwandlung des bisherigen Eigenentwicklungsortsteils Alverskirchen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich beantragt.

Obwohl die Voraussetzungen für die nach dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen nur ausnahmsweise zulässige Umwandlung in keiner Weise gegeben sind, soll vor dem Hintergrund eines in erheblichem Umfang vorhandenen Innenentwicklungspotenzials und eines aufgrund des Generationenwechsels verstärkt zur Verfügung stehenden Bestandes an frei werdenden Einfamilienhäusern, die Möglichkeit für eine weit über die dörfliche Eigenentwicklung hinausgehende Wohnbebauung im landschaftlichen Außenbereich ermöglicht werden.

Nach dem Willen des Bürgermeisters soll Alverskirchen ganz offensichtlich als „Flächenreservevpotenzial“ für das Oberzentrum Münster dienen.

Widerspruch im Rahmen der Offenlegung des Regionalplans

Eine auf den Zuzug aus den Umlandgemeinden ausgerichtete Angebotsplanung, die auf einen Einwohnerzuwachs des Dorfes Alverskirchen in einer mittleren dreistelligen Größenordnung abzielt, verstößt in eklatanter Weise gegen die Formulierungen in Ziel 2-4 des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, da „ein hinreichend vielfältiges Infrastrukturangebot zur Grundversorgung“ im Ortsteil Alverskirchen aktuell weder sichergestellt, noch geplant bzw. in absehbarer Zukunft zu erwarten ist.

Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Everswinkel sind ebenso wie die Dorfbewohner Alverskirchens aufgefordert, sich an dem bis zum 30. September 2023 stattfindenden Offenlegungsverfahren zu beteiligen und Widerspruch gegen die beabsichtigte Ausweisung Alverskirchens als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ einzulegen.

Link zur Petition: Lebensqualität in Alverskirchen erhalten

[1] Zu den vertiefenden Anmerkungen und Fußnoten siehe die Ausführungen in der Petition (abrufbar über den vorstehenden Link).