Erneut fordert der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die dem Schutz der Natur und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Bestimmungen des Landesentwicklungsplans außer Kraft zu setzen. [1]
Autor: Alfred Wolk
Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.
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Wünsche formuliert: Ausverkauf der Natur soll auf jeden Fall fortgesetzt werden
Mit dem Wunsch, weiterhin im bisherigen Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausweisen zu können, waren unmittelbar nach dem OVG-Urteil Vertreter der Gemeinde Everswinkel an die Bezirksregierung herangetreten. Die Bezirksregierung sei „sehr konstruktiv“ und „habe Lösungswege“ aufgezeigt. [1]
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Vorsorgemaßnahme: Fällung von Streuobstbäumen
Streuobstwiesen sind ein „Hot Spot der biologischen Vielfalt in NRW“. [1] Die nordrhein-westfälischen Streuobstbestände spielen für die biologische Vielfalt hierzulande eine herausragende Rolle. Sie sind unter anderem ein Garant für den Fortbestand unserer kleinsten heimischen Eule, des Steinkauzes. Vielerorts werden deshalb intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.
Diffamierung der obersten Verwaltungsgerichte
In einem am 21.07.2017 in den „Westfälischen Nachrichten“ veröffentlichten Leserbrief unter dem Titel „Grotesk anmutender Angriff“ bringt ein Bürger seinen Unmut über das Kommunalverfassungsrecht im Allgemeinen und die Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte im Besonderen zum Ausdruck und macht sich dabei auch Gedanken um die Zukunft Alverskirchens.
Im Folgenden einige Anmerkungen zu dem oben genannten Leserbrief.
Fehlerhafter Jahresabschluss
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.07.0217 hat die Mehrheit der Kommunalpolitiker dem gemeindlichen Jahresabschluss 2016 zugestimmt, obwohl nach wie vor die haushaltsrechtlichen Bestimmungen offensichtlich nicht konsequent eingehalten wurden.
Petition Königskamp 2017
Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]
Geschichte wiederholt sich
In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde am 29.06.2017 der Beschluss gefasst, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten zu erstellen, um weitere Bauflächen im Freiraum zu erschließen. Als Begründung führt die Gemeindeverwaltung an, es lägen etwa fünf Bewerbungen von Interessenten für ein Grundstück vor. Diese Interessenten hätten zwar keinen zeitlichen Druck, die Verwaltung wolle aber möglichst frühzeitig neues Baurecht durch Umwandlung bisher genutzter landwirtschaftlicher Flächen in Bauland schaffen. Damit wiederholt sich ganz offensichtlich ein jahrzehntelanges Ritual, mit dem die Gemeinde Everswinkel die raumplanerischen Zielsetzungen unterläuft.
Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlicht dazu am 04.07.2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Verbietet das Bauen!
Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten sich am Montag, den 20.03.2017 zahlreiche Interessierte im Gasthof Grause zu einem spannenden Vortrag des Autors und Bauexperten Daniel Fuhrhop eingefunden. Unter dem plakativen Motto seiner Streitschrift „Verbietet das Bauen!“ referierte der bekannte Buchautor fachkompetent seine Ideen und Vorschläge, wie man der grassierenden Neubauwut in Deutschland sinnvoll Grenzen setzen könne. „Man muss eigentlich gar nichts verbieten“ meinte er. Es reiche aus, wenn mit intelligenten, gezielt eingesetzten Werkzeugen Neubauten zukünftig zunehmend überflüssig gemacht werden.
Kommunale Kapitalvernichtung
Die Tageszeitung „Die Glocke“ beschäftigte sich unter der Überschrift „Minus in der Kasse fällt kleiner als geplant aus“ mit dem vorgelegten Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Everswinkel. Dazu äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief, der am 08.06.0217 veröffentlicht wurde.