Erneuter Rechtsbruch?
Zur Berichterstattung über das Verhalten der Gemeinde Everswinkel im Umgang mit Bauleitverfahren veröffentlichte die Tageszeitung „Die Glocke“ am 05. Juli 2020 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Zur Berichterstattung über das Verhalten der Gemeinde Everswinkel im Umgang mit Bauleitverfahren veröffentlichte die Tageszeitung „Die Glocke“ am 05. Juli 2020 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
„Wir haben nicht aus eigenen Interessen gehandelt, sondern im Interesse aller Alverskirchener“.[1] Mit dieser irrwitzigen Begründung rechtfertigte der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler FDP die seinerzeitige Zustimmung der Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan Nr 52 „Königskamp“.
Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang … Erneuter Rechtsbruch durch die CDU? weiterlesen
„Ich möchte betonen, dass der Königskamp nie rechtswidrig gewesen ist“, sagte der CDU-Vorsitzende noch einmal deutlich bei einer kürzlich im Baugebiet Königskamp durchgeführten Veranstaltung.[1] Dreister kann wohl kaum die Zustimmung zur Ausweisung eines rechtswidrigen Baugebietes durch den Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Rat der Gemeinde Everswinkel geleugnet werden.
Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten: „Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]
Mit dem Wunsch, weiterhin im bisherigen Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausweisen zu können, waren unmittelbar nach dem OVG-Urteil Vertreter der Gemeinde Everswinkel an die Bezirksregierung herangetreten. Die Bezirksregierung sei „sehr konstruktiv“ und „habe Lösungswege“ aufgezeigt. [1]