Aufruf zu mehr Flächenverbrauch und Naturzerstörung

Am 17.04.2018 hat das Landeskabinett NRW beschlossen, ein förmliches Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW einzuleiten.

In einer Presserklärung1) von Wirtschaftsminister Pinkwart vom 19.04.2018 heißt es dazu:

Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.“

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Noch richtig unterwegs?

Aus der Sicht des Bürgermeisters ist es in Anbetracht der geradezu als katastrophal zu bezeichnenden gemeindlichen Haushaltslage verständlich, durch den Verkauf von Baugrundstücken möglichst rasch liquide Mittel zu beschaffen. Dies rechtfertigt aber weder den Ausverkauf der Natur noch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln. Und es rechtfertigt ebenso wenig einen unsachlichen Umgang mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern.

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Siedlungsflächen werden rücksichtslos ausgewiesen

Über die Beratungen zur möglichen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp III“  veröffentlichte „Die Glocke“ am 09. März 2018  einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Alverskirchen: Wunschgrundstück für Jedermann

„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen- hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“[1] Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.

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Abwendung von einer flächensparenden Siedlungspolitik

„Natürlich wird es in Zukunft wieder möglich sein, in kleineren Kommunen Wohngebiete und Gewerbeflächen auszuweisen.“[1] Mit dieser populistischen Aussage versuchte der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Warendorf auf dem Neujahrsempfang seiner Partei zu punkten. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde „bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten“ für Orte wie Alverskirchen schaffen und auch dem „Königskamp“ Perspektiven geben.

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Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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Wünsche formuliert: Ausverkauf der Natur soll auf jeden Fall fortgesetzt werden

 Mit dem Wunsch, weiterhin im bisherigen Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausweisen zu können, waren unmittelbar nach dem OVG-Urteil Vertreter der Gemeinde Everswinkel an die Bezirksregierung herangetreten. Die Bezirksregierung sei „sehr konstruktiv“ und „habe Lösungswege“ aufgezeigt. [1]

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Wahrheit beginnt zu zweit

„Verbietet das Bauen!“ ist nicht nur der Titel einer von Daniel Fuhrhop herausgegeben Streitschrift gegen die Bauwut, sondern gleichzeitig auch die Bezeichnung seines Blogs zu dieser Thematik im Internet:

http://www.verbietet-das-bauen.de/

Auf seiner Internetseite veröffentlicht Daniel Fuhrhop in der Reihe „Wahrheit beginnt zu zweit“ Interviews zum Thema Bauen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.

In einem ausführlichen Gespräch mit Alfred Wolk erörtert er am Beispiel des Baugebiets „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen Probleme, die sich ergeben, wenn Kommunalpolitiker sich über die raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungs- und Regionalplan hinwegsetzen.

Hören Sie hier das Interview:

http://www.verbietet-das-bauen.de/wahrheit-alfred-wolk/

 

 

 

Verzweiflungstat des Bürgermeisters

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichteten am 17. Februar 2017, dass der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel den NRW-Bauminister und den für die Landesplanung zuständigen Minister angeschrieben hat, um die Ausweisung eines weiteren Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen zu erleichtern. Der Bürgermeister fordert die Minister auf, sich dafür einzusetzen, Alverskirchen im Regionalplan nicht mehr als Freiraum, sondern als Siedlungsfläche auszuweisen.[1]

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Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“

Zur Rodung von Streuobstbäumen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief in „Die Glocke“ am 14.02.2017.

Streuobstbestände spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle. Vielerorts werden deshalb zukunftsorientiert intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Everswinkel die auf einer Freifläche im Ortsteil Alverskirchen außerhalb des aktuellen Bebauungsplans liegenden Bäume und Gehölze im Bereich Königskamp der Kettensäge opferte.

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