Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“

Zur Rodung von Streuobstbäumen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief in „Die Glocke“ am 14.02.2017.

Streuobstbestände spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle. Vielerorts werden deshalb zukunftsorientiert intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Everswinkel die auf einer Freifläche im Ortsteil Alverskirchen außerhalb des aktuellen Bebauungsplans liegenden Bäume und Gehölze im Bereich Königskamp der Kettensäge opferte.

Bei der kürzlich durchgeführten Rodungsaktion handelte es sich weder um gehölzpflegerische Maßnahmen, noch um Maßnahmen die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig waren. Opfer dieses naturzerstörerischen Eingriffs war unter anderem ein kerngesunder, über 80 Jahre alter Birnbaum.

Dem „Vorbild“ der Gemeinde folgte nun die katholische Kirchengemeinde, in deren Besitz sich einige Grundstücksflächen im Bereich Königskamp befinden. Auch sie ließ in den letzten Tagen ohne ersichtlichen Grund Bäume und Gehölze entfernen, die hier als letzte Zufluchtsstätte und Nahrungsgrundlage für die bereits stark dezimierten Vogel- und Fledermausbestände dienten. Neben einigen Nadelgehölzen mussten unter anderem ein Walnuss-, Kirsch-, Mirabellen- und Apfelbaum weichen.

Mit dieser personal- und damit kostenintensiven Rodungsaktion soll ganz offensichtlich ein Zeichen gesetzt werden: „Wir sind fest entschlossen, auch die noch vorhandene Freifläche zu bebauen.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage käme die Ausweisung weiterer Siedlungsfläche im Ortsteil Alverskirchen einer Wiederholung der in der Vergangenheit mehrfach praktizierten Rechtsbrüche durch die Gemeinde Everswinkel gleich. Bekanntlich haben die Gemeinde Everswinkel und zahlreiche andere Kommunen im Münsterland die Bestimmungen des Regionalplans jahrelang missachtet.

Offenbar ist die Gemeinde Everswinkel nach wie vor der Ansicht, hier vor Ort hätten die raumordnerischen Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans keine Relevanz und es könnte in Alverskirchen weiterhin das selbst definierte „Münsterländer Landrecht“ angewendet werden.

Auch für Alverskirchen sollte der vielzitierte Slogan „Unser Dorf hat Zukunft“ gelten. Unabdingbare Voraussetzung ist dafür nicht nur die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Für ein Dorf inmitten der Münsterländer Parklandschaft spielt insbesondere die Verpflichtung zur weitgehenden Erhaltung der Natur für die Zukunft eine herausragende Rolle. Wir sollten deshalb auch den für unsere Region typischen Streuobstbäumen mehr Wertschätzung entgegenbringen.

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