Nachzählung ist zwingend geboten

Jeder, der schon einmal bei einer Kommunalwahl als Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig war, weiß um die Verantwortung und insbesondere aber auch um die Anstrengung, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst der Demokratie verbunden ist. Dabei kommt die Hauptarbeit erst am Ende eines vielstündigen Wahltages, der permanent höchste Konzentration erfordert, um allen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gerecht zu werden und eine korrekte Wahl zu gewährleisten.

Fehler sind menschlich

Bei der kürzlich durchgeführten Kommunalwahl mussten in Everswinkel insgesamt mehr als 20.000 verschiedene Stimmzettel am Abend des Wahlsonntags jeweils nach Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sortiert und den einzelnen Parteien bzw. Kandidaten zugeordnet werden. Allein für den neu zu wählenden Gemeinderat, waren 5.373 abgegebene Stimmen zunächst auf ihre Gültigkeit zu prüfen und mussten anschließend den vier Parteien und insgesamt 52 Kandidaten, die sich beworben hatten, zugerechnet werden.

Jeder unbedarfte Betrachter wird vor dem Hintergrund einer solchen Mammutaufgabe Verständnis dafür haben, wenn einem der Wahlhelfer ein Fehler unterläuft. Das ist nur allzu menschlich und wird mit großer Wahrscheinlichkeit bei jeder Wahl passieren. In den meisten Fällen hat die fehlerhafte Zuordnung eines einzelnen Stimmzettels keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahl und kann deshalb vernachlässigt werden.

Eine Stimme entscheidet über Sitzverteilung

In Everswinkel entscheidet nun eine einzelne Wählerstimme darüber, ob die CDU 13 oder 14 von insgesamt 26 Sitzen im Gemeinderat erhält. Eine einzige Stimme gibt also den Ausschlag darüber, ob die CDU mehr als die Hälfte der Gemeinderatssitze erhält und damit in den nächsten fünf Jahren mit einer absoluten Mehrheit über die kommunalpolitischen Geschicke der Everswinkeler Bevölkerung bestimmen kann.

Nur durch eine Überprüfung in Form einer Nachzählung kann festgestellt werden, ob dies tatsächlich der Wille der Everswinkeler Bevölkerung ist oder ob die absolute Mehrheit der CDU auf einem Fehler beim Auszählen in der Hektik des Wahlabends beruht. Für den kommunalpolitisch interessierten Bürger dürfte es nur schwer auszuhalten sein, mit der Ungewissheit zu leben, dass es eventuell durch einen winzigen Fehler beim Auszählen der Stimmen zu einer Verzerrung des Wählerwillens gekommen ist.

Anspruch auf korrekte Feststellung des Wahlergebnisses

Die Bürger haben ein Recht auf die korrekte Feststellung des Wahlergebnisses. Dieses Recht darf ihnen auch nicht von der CDU, die verständlicher Weise gerne mit einer absoluten Mehrheit „regieren“ möchte, verwehrt werden. Um ein Schwinden der Integrität der Wahl und einen damit einhergehenden Schaden an der Demokratie zu verhindern, ist in dem vorliegenden Fall eine Nachzählung geradezu als Pflichtaufgabe zu verstehen.