Pfad der Unrechtmäßigkeit

Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 21. Dezember 2013.

Auf die Kritik von Peter Pannhorst im Leserbrief vom 11.12.2013 an den „Geheimverhandlungen“ der CDU mit der Bezirksregierung reagierte die CDU-Führung mit einer Pressemitteilung unter dem Titel „Ärger über Störfeuer“. Hier die Antwort von Peter Pannhorst.

Was ist daran zu kritisieren, wenn jemand einen gemeinsamen, offenen und fairen Umgang einfordert, wie ich es mit meinem Leserbrief getan habe? Hier kann doch nur jemand aufschreien, der bisher nicht zu diesem gemeinsamen, offenen und fairen Umgang bereit war und/oder in der Zukunft nicht dazu bereit ist. Genau diese mangelnde Bereitschaft offenbart sich in dem Artikel der CDU „Ärger über Störfeuer“.

Es ist sicher das gute Recht einer Partei bei der Bezirksregierung einen Termin zu vereinbaren. Der Boden der Gemeinsamkeit wird an dieser Stelle aber bereits verlassen. Die Botschaft ist eindeutig: „Wir machen das allein, also nicht gemeinsam.“ Weshalb man sich dann anschließend beklagt, wenn andere ein sicherlich zielführenderes gemeinsames Vorgehen einfordern, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Problematisch wird das Ganze aber dadurch, dass der Bürgermeister an dem Termin teilnahm, ohne die politischen Gremien vollumfänglich über das Ergebnis des Gesprächs zu informieren. Der WN ist lediglich zu entnehmen, das Gespräch „ sei sehr konstruktiv verlaufen und habe Lösungswege aufgezeigt“. Was konkret darunter zu verstehen ist, bleibt den übrigen kommunalpolitischen Vertretern, die nicht an dem Termin teilgenommen haben, verborgen. Vertrauensvoller kommunalpolitischer Umgang sieht anders aus.

Die an den Tag gelegte Geheimniskrämerei legt die Vermutung nahe, dass hier ein „Deal“ vereinbart wurde, der sich in einer „rechtlichen Grauzone“ bewegt. Das hier gezeigte Verhalten, lässt den Verdacht aufkommen, dass man nicht bereit ist, den „Pfad der Unrechtmäßigkeit“ zu verlassen. Dass in dem OVG-Urteil eindeutig gesagt wird, der Gemeinderat Everswinkel hat seit Jahren gegen geltendes Recht verstoßen, war offenbar noch keine ausreichende Warnung.

Die Aussage „Neuer Regionalplan bietet mehr Chancen“ zeigt darüber hinaus, dass sich immer noch nicht alle Eversinkeler Kommunalpolitiker mit den einschlägigen Bestimmungen  vertraut gemacht haben. Die Fortschreibung des Regionalplans stellt stärker als bisher den Freiraumschutz in den Vordergrund. Danach darf in dem als Freiraum ausgewiesenen Ortsteil Alverskirchen neues Bauland nur ausnahmsweise ausgewiesen werden, wenn der Bedarf der „natürlichen Entwicklung der ortsansässigen Bevölkerung“ nachgewiesen wird. Dieser Nachweis wird nicht nur durch das OVG-Urteil, sondern in umfänglicherem Maß auch durch den fortgeschriebenen Regionalplan gefordert. Der Bedarfsnachweis ist im Übrigen in Zukunft auch bei der Ausweisung von Bauland in Everswinkel zu erbringen.

Alle kommunalpolitischen Vertreter waren bis zum OVG-Urteil mit der Ausweisung Alverskirchens als Freifläche im Regionalplan einverstanden. Deshalb sollten auch alle Gemeideratsmitglieder jetzt die gültigen gesetzlichen Bestimmungen akzeptieren.

Der „klare Auftrag aus der Bürgerschaft“, am Königskamp ein Baugebiet auszuweisen, ist zwar verständlich, kann aber vom Gemeinderat nur gemeinsam im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Alle Ratsmitglieder haben sich per Eidesformel verpflichtet, die Gesetze zu beachten.