Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer für das jeweilige Landesgebiet Landesentwicklungspläne aufzustellen.[1])
Im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan des Landes NRW wird die Notwendigkeit zu einem sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Freiraum aufgrund des hohen Anteils der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche des Landes besonders hervorgehoben.