Raumplanung auf Landesebene

Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer für das jeweilige Landesgebiet Landesentwicklungspläne aufzustellen.[1])

Im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan des Landes NRW wird die Notwendigkeit zu einem sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Freiraum aufgrund des hohen Anteils der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche des Landes besonders hervorgehoben.

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Raumplanung auf Regionalebene

Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer für das jeweilige Landesgebiet Landesentwicklungspläne und für Teilräume der Länder Regionalpläne aufzustellen.[1])

Die im Landesentwicklungsplan formulierte Zielsetzung wird in den jeweiligen Regionalplänen konkretisiert. So heißt es z. B. im Regionalplan Münsterland: „Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich auszurichten. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Dauerhaft nicht mehr benötigte Flächenreserven sind wieder dem Freiraum zuzuführen.“[2])

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Raumplanung auf kommunaler Ebene

Die relativ allgemein gehaltenen Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz, den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan werden auf kommunaler Ebene durch die Bauleitplanung umgesetzt. Den Gemeinden bleibt dabei ein nicht unbedeutender Spielraum, bei der Festlegung der Nutzungen und der Ausgestaltung der überörtlichen Vorgaben in den kommunalen Bauleitplänen.[1])

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Fremdenfeindlichkeit

Leserbrief von Reinhard Schultz in den Westfälischen Nachrichten vom 31. Dezember 2014

Wer es gut meint mit der Zukunft von Alverskirchen, der hätte der Mehrzwecklösung zustimmen müssen. In zentraler Lage wäre nicht nur ein modernes Schulzentrum mit Übermittagsbetreuung entstanden, sondern auch ein Gemeindesaal und eine Reihe von Wohnungen für Flüchtlinge. Unterschiedliche Finanzierungsquellen hätten das Projekt möglich gemacht. Ein möglicherweise dauerhafter Leerstand der zentral gelegenen Immobilie und bisherigen Gasthofs Grause wäre vermieden worden.

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Versöhnen statt spalten

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 16. Dezember 2014.

Die Westfälischen Nachrichten vertreten in einem Kommentar vom 13.12.2014 unter dem Titel „Facettenreicher Beschluss“ die Ansicht, dass die Zukunft Alverskirchens im Allgemeinen und die Zukunft der Grundschule im Besonderen vom Baugebiet Königskamp abhängen. Gundi Grabenmeier zeigt auf, wie grotesk die Aussagen sind.

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Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurück

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 2014

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2013, mit dem der Bebauungsplan „Königskamp“ für unwirksam erklärt worden war, hatte die Gemeinde Everswinkel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision.

Mit Beschluss vom 09. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde Everswinkel zurückgewiesen.[1] Das Urteil vom 18.10.2013 ist damit rechtskräftig.

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Wohnungsbedarfsgutachten: Bestätigung verfehlter kommunalpolitischer Entscheidungen

SPD und Grüne sind zur Vernunft gekommen, stellten die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Kommentar vom 29.03.2014 zum Thema „Königskamp“ fest.[1] Ein seltenes Lob aus der Feder des WN-Lokalredakteurs.

Dieses Lob war lange überfällig. War es doch die zu diesem Thema vielgescholtene SPD, die seit Beginn der Diskussion um ein neues Baugebiet in Alverskirchen Vernunft hat walten lassen. Sie hatte sich von Anfang an für die Ausweisung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Fläche ausgesprochen.

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Königskamp: Beschluss ohne Aussprache

In einer Pressemitteilung zeigt sich die SPD Everswinkel erstaunt darüber, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker im Bezirksausschuss Alverskirchen den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ gefasst hat, obwohl der Abschlussbericht des Wohnungsbedarfsgutachtens noch gar nicht vorlag.

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Eigenes Fehlverhalten reflektieren

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 18. Januar 2014.

Der Vorsitzende der CDU Alverskirchen hatte in einem WN-Bericht vom 11.01.2014 die Leserbriefe zum Thema Königskamp kritisiert und sie mit dem Begriff „Shitstorm“ bezeichnet. Gundi Grabenmeier protestiert in ihrem Leserbrief gegen den Versuch der CDU, kritische Bürger mundtot zu machen.

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Pfad der Unrechtmäßigkeit

Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 21. Dezember 2013.

Auf die Kritik von Peter Pannhorst im Leserbrief vom 11.12.2013 an den „Geheimverhandlungen“ der CDU mit der Bezirksregierung reagierte die CDU-Führung mit einer Pressemitteilung unter dem Titel „Ärger über Störfeuer“. Hier die Antwort von Peter Pannhorst.

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