Grundsatzbeschluss: Fortsetzung der Kirchturmpolitik

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die auf Wachstum ausgerichtete Baulandpolitik fortzusetzen, fiel bei der Abwägung verschiedener in Frage kommender Flächen „folgerichtig“ die Entscheidung für den „Königskamp“ aus. Während sich im „Königskamp“ 64 Baugrundstücke für etwa 120 Wohneinheiten ausweisen ließen, waren es bei den Alternativflächen jeweils „nur“ 20 bzw. 30 Bauplätze.

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Umwandlung von Freiraum in Wohnbaufläche: 30. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im bisherigen Freiraum setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Königskamp“ führte daher die Gemeinde Everswinkel die „30. Änderung des Flächennutzungsplans“ durch.

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Trotz Bürgerprotesten: Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

In einer gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Bezirksausschuss wurde am 03. September 2009 der konkretisierte Entwurf des Bebauungsplans „Königskamp“ vorgestellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.[1]

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wurde von Beginn an von der Alverskirchener Bevölkerung kritisch begleitet. Die auf vielfältige Art und Weise geäußerte Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Überdimensionierung des Plangebietes und gegen die Inanspruchnahme eines besonders schützenwerten Teils der Natur.

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Erschließung der Baufläche: Die Naturzerstörung nimmt ihren Lauf

Mit der Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Königskamp“ wurde die WestGkA (Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH in Düsseldorf) beauftragt. Mit der WestGkA wurden ein Erschließungsvertrag und ein Grundstücksentwicklungsvertrag geschlossen.[1] Der WestGkA wurde damit die Aufgabe übertragen, innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitrahmens die Grundstücksflächen von den bisherigen Eigentümern anzukaufen, die Erschließung durchzuführen und die parzellierten Baugrundstücke zu vermarkten.

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Juristische Auseinandersetzung: Klare Aussagen vom Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht

Die von den Bürgern seit Beginn des Bauleitverfahrens vorgetragenen Argumente gegen die Überdimensionierung des Baugebietes „Königskamp“ und den sich daraus ergebenden soziokulturellen und ökologischen Auswirkungen wurden zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker beachtet.

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Ausweisung überdimensionierter Baugebiete

Die politische Gemeinde Everswinkel besteht aus dem Ortsteil Everswinkel (7.709 Einwohner) und dem Ortsteil Alverskirchen (1.953 Einwohner)[1].  Der Ortsteil Everswinkel ist im Regionalplan als Siedlungsbereich und der Ortsteil Alverskirchen als Freifläche ausgewiesen. Diese Festlegung erfolgte bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Regionalplans im Rahmen des sog. „Gegenstromprinzips“ mit Zustimmung aller im Gemeinderat der Gemeinde Everswinkel vertretenen Parteien.

Darstellung Alverskirchen im Regionalplan

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Baugebiete „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“

In den Baugebieten „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“ wurden die Baugrundstücke von den Eigentümern der ursprünglich landwirtschaftlichen Flächen an beliebige Interessenten ohne Vorgabe durch die Gemeinde Everswinkel verkauft. An die Bestimmung des Regionalplans, die Grundstücke nur an Ortsansässige zu verkaufen, sahen sich die Grundstückseigentümer daher  nicht gebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Everswinkel über den schnellen Verkauf der Grundstücke jeweils überrascht war und sich „gezwungen“ sah, das nächste Baugebiet auszuweisen.

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Baugebiet „Am Vinckenbusch“

Ein Bedarfsnachweis, der nach den Bestimmungen des Regionalplans erforderlich gewesen wäre, um neue Siedlungsfläche im Freiraum für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszuweisen, wurde von der Gemeinde Everswinkel auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Vinckenbusch“ nicht erbracht. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ ohne den erforderlichen Bedarfsnachweis erteilt.

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Baugebiet „Große Kamp“

Zum Baugebiet „Große Kamp“ heißt es in der WN am 04.09.2007 unter der Überschrift „Neue Flächen braucht das Dorf“:

„Da der größte Teil des Baugebietes Große Kamp nun schneller als erwartet verkauft worden sei, gelte es nun alle Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen.“

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Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

Um die „Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen“ [1] wurde von der Gemeinde Everswinkel der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen auf den Weg gebracht. Grundlage für die Ausweisung von 38 Baugrundstücken war die Anfrage von „etwa 3 – 4 Bauwilligen, die noch keinen zeitlichen Druck hatten“.[2]

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