Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die auf Wachstum ausgerichtete Baulandpolitik fortzusetzen, fiel bei der Abwägung verschiedener in Frage kommender Flächen „folgerichtig“ die Entscheidung für den „Königskamp“ aus. Während sich im „Königskamp“ 64 Baugrundstücke für etwa 120 Wohneinheiten ausweisen ließen, waren es bei den Alternativflächen jeweils „nur“ 20 bzw. 30 Bauplätze.
Grundsatzbeschluss: Fortsetzung der Kirchturmpolitik weiterlesen