Methoden, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnern

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 02. Juli 2015.

Zu der Berichterstattung in den Westfälischen Nachrichten über die gemeinsame Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 23.06.2015 nimmt Gundi Grabenmeier Stellung.

 

Weiter zurückgehende Geburten und eine stark ansteigende Zahl der Sterbefälle aufgrund der Überalterung der Bevölkerung kennzeichnen die demografische Entwicklung in den Kreisen des Münsterlandes. Mit anderen Worten: Er ergibt sich ein natürlicher Bevölkerungsrückgang. Von dieser Entwicklung werden auch Everswinkel und Alverskirchen betroffen sein.

Auch oder gerade die Verwaltung und die Kommunalpolitiker haben dies zur Kenntnis zu nehmen und sich durch nachhaltige Entscheidungen darauf einzustellen. Ziel muss es sein, weitere Kosten für den Ausbau der Infrastruktur, die in Zukunft von immer weniger Einwohnern aufzubringen sind, zu vermeiden. Ebenso sollte durch eine angepasste kommunale Wohnungspolitik ein Ansteigen des bereits jetzt in beiden Ortsteilen vorhandenen Wohnungsleerstandes verhindert werden.

Durch die rechtswidrige Ausweisung von überdimensionierten Baugebieten wird das Problem nicht gelöst. Im Gegenteil, es wird verschärft. Dabei ist es auch wenig zielführend, diejenigen kommunalpolitischen Vertreter, die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein Umdenken fordern, mit Methoden, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnern, quasi als „Unpersonen“ einer regelrechten Hetzjagd auszusetzen.

So sah sich das ehemalige SPD-Ratsmitglied Alfred Wolk nach über 20-jähriger engagierter ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeit genötigt, nach zahlreichen Diffamierungen, Bedrohungen, Erpressung und Sachbeschädigungen seines Hauses, alle Ämter zum Schutz seiner Familie niederzulegen.

„Du bist doch auch in der SPD. Du bist auch gegen das Baugebiet. Dir sollte man den Schädel einschlagen.“ Mit diesen eindeutigen Worten wurde nun dem sachkundigen Bürger Peter Pannhorst von einem Alvrskirchener Poahlbürger unmissverständlich klargemacht, wie seine politische Einstellung bewertet wird.

Dabei haben sowohl Alfred Wolk als auch Peter Pannhorst nur das getan, was eigentlich die Pflicht aller Kommunalpolitiker ist. Sie haben lediglich von der Verwaltung der Gemeinde Everswinkel gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2013 hat die Gemeinde Everswinkel schriftlich bestätigt bekommen, dass sie jahrelang gegen geltendes Recht – nämlich den Regionalplan Münsterland – verstoßen hat. Die Gemeinde selbst brüstet sich damit, sie habe die geltenden Bestimmungen des Regionalplans in der Vergangenheit sehr weit ausgelegt. Gesetzliche Bestimmungen sind von der Gemeinde jedoch nicht „weit auszulegen“, sie sind einzuhalten.