Grundsatzbeschluss: Fortsetzung der Kirchturmpolitik

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, die auf Wachstum ausgerichtete Baulandpolitik fortzusetzen, fiel bei der Abwägung verschiedener in Frage kommender Flächen „folgerichtig“ die Entscheidung für den „Königskamp“ aus. Während sich im „Königskamp“ 64 Baugrundstücke für etwa 120 Wohneinheiten ausweisen ließen, waren es bei den Alternativflächen jeweils „nur“ 20 bzw. 30 Bauplätze.

In einer gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz wurde am 24.März 2009 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ gefasst.[1] Parallel dazu wurde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet.[2] Die beiden Beschlüsse wurden vom Gemeinderat am 01. April 2009 bestätigt.

Damit war die Grundsatzentscheidung zur erneuten Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im bisher siedlungsfreien Raum gefallen. Ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung der „Kirchturmpolitik“.

Die Kommunalpolitiker trafen die Entscheidung zur Ausweisung einer Baufläche für über 100 Wohneinheiten ohne Informationen über die künftige Bevölkerung, geschweige denn Informationen über den voraussichtlichen Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung Alverskirchens zu haben.

Unmittelbar nach der Beschlussfassung wurden in der Sitzung am 24. März 2009 von zwei Planungsbüros erste Entwürfe für ein „Städtebauliches Rahmenkonzept“ vorgelegt. Die Mehrheit der Kommunalpolitiker votierte für den Entwurf des Büros für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten (Rheda-Wiedenbrück).

Links:
Entscheidung für größtmögliches Potential
Alternativen für mögliche neue Wohnbauflächen in Alverskirchen
Städtebauliches Rahmenkonzept

 

 

[1] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 019/2009.
[2] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 020/2009.