Trotz Bürgerprotesten: Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

In einer gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Bezirksausschuss wurde am 03. September 2009 der konkretisierte Entwurf des Bebauungsplans „Königskamp“ vorgestellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.[1]

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wurde von Beginn an von der Alverskirchener Bevölkerung kritisch begleitet. Die auf vielfältige Art und Weise geäußerte Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Überdimensionierung des Plangebietes und gegen die Inanspruchnahme eines besonders schützenwerten Teils der Natur.

Wohnbaugebiet an falscher Stelle und in falscher Größe

Die in einem Bericht der Westfälischen Nachrichten veröffentlichte Stellungnahme gibt stellvertretend für zahlreiche weitere kritische Äußerungen wesentliche Argumente gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wider:

„Das mehrheitlich beschlossene Erweiterungsgebiet nordwestlich Wiemstraße ist der größte der vier ins Auge gefassten Standorte. Er hat den größten Flächenverbrauch und erstreckt sich am allerweitesten in die freie Landschaft hinein. Die Entwicklung soll aus dem Ort heraus erfolgen. Aus diesem Grund hätten die Flächen südlich Vinckenweg und südlich Schulze-Wemhove ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten geboten. Die Flächen bieten sich an, weil sie eine sehr viel sinnvollere städtebauliche Abrundung gebracht hätten. Es wird dazu führen, dass die Grundstücke auf Deubel komm raus vermarktet werden, und nach zwei bis drei Jahren wieder alle Grundstücke vergeben sind mit der Konsequenz, dass dann die nächste Erweiterung ansteht.“[2] 

Die von den Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteilig eingereichten Stellungnahmen wurden ebenso wie die im Verfahren der Offenlegung vorgebrachten Einwände von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern zwar zur Kenntnis genommen, sie blieben jedoch gänzlich unberücksichtigt.

Überraschung im Gemeinderat

Eine Überraschung gab es allerdings bei der Abstimmung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Juli 2010. Mit 11 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen wurde der Satzungsbeschluss abgelehnt. Während die Mitglieder der SPD-Fraktion aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmten, erfolgte die Ablehnung durch die Mitglieder der FDP-Fraktion mit dem Hinweis „auf die zu stringente Gestaltungssatzung“.[3]

„Damit ist der Satzungsbeschluss gescheitert, und wir haben keinen Bebauungsplan“, stellte der Bürgermeister nach der Abstimmung ernüchtert fest.

Einigung über Gestaltungsfragen und Satzungsbeschluss

Relativ rasch einigten sich die CDU- und die FDP-Fraktion auf eine einvernehmliche Lösung der offenen „Gestaltungsfragen“. Nach einer erneuten, allerdings „angemessen verkürzten“ Offenlegungsfrist[4], erfolgte die Zustimmung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ durch die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates in der Sitzung am 14 Dezember 2010.[5]

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Zeit vom 16. bis 28. Dezember 2010 wurde der Bebauungsplan mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist rechtswirksam.

Links:
Bebauungsplan Nr. 52
Bürgerversammlung zum Königskamp
Bürger fordern Einstellung der Planungen

 

[1] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 082/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 03. September 2009.
[2] Westfälische Nachrichten vom 19. Dezember 2008, „Wohnbaugebiet an falscher Stelle“
[3] Westfälischen Nachrichten vom 15.07.2010, Artikel: Paukenschlag im Königskamp.
[4] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 074/2010
[5] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 098/2010