Ebenen der Raumplanung

Bis zum Jahr 2020 soll die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen auf höchstens 30 Hektar pro Tag verringert werden. Um dieses der nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtete Ziel zu erreichen, wurden auf den unterschiedlichen Ebenen der Raumplanung entsprechende Bestimmungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme z. B. im Raumordnungsgesetz, in Landesentwicklungsplänen, in Regionalplänen und im Bundesbaugesetz, verankert.

Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Region, Stadt, Stadtteil) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für zukünftige Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt.

In Deutschland erfolgt die Raumplanung auf hierarchisch gegliederten Ebenen. Die verschiedenen politischen Ebenen haben unterschiedliche Kompetenzen in Planungsfragen, wobei die Aufgaben auf den niedrigeren Ebenen immer konkreter werden. Nach dem hierarchischen Prinzip darf eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen. Gleichzeitig sind aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen (Gegenstromprinzip)

Hierarchische Gliederungsebenen der Raumplanung:

Bund Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung Raumordnungsgesetz
Länder Landesentwicklungsprogramme, Landesentwicklungsplan Landesentwicklungsplan
Region Regionalplan, regionaler Raumordnungsplan Regionalplan
Kommune Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung Flächennutzungsplan,
Bebauungsplan