Ausweisung überdimensionierter Baugebiete

Die politische Gemeinde Everswinkel besteht aus dem Ortsteil Everswinkel (7.709 Einwohner) und dem Ortsteil Alverskirchen (1.953 Einwohner)[1].  Der Ortsteil Everswinkel ist im Regionalplan als Siedlungsbereich und der Ortsteil Alverskirchen als Freifläche ausgewiesen. Diese Festlegung erfolgte bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Regionalplans im Rahmen des sog. „Gegenstromprinzips“ mit Zustimmung aller im Gemeinderat der Gemeinde Everswinkel vertretenen Parteien.

Darstellung Alverskirchen im Regionalplan

Durch die Darstellung des Ortsteils Alverskirchen als Freifläche ist die Ausweisung von Wohnbauflächen ausschließlich auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränkt. Die Ausweisung von Wohnbauflächen für Zuzüge ist nach den Zielsetzungen des Regionalplans nicht zulässig. Die Kommunalpolitiker haben für den Ortsteil Alverskirchen also keine angebotsorientierte Wohnbaupolitik zu betreiben, sondern sich ausschließlich am Bedarf der Alverskirchener Bevölkerung zu orientieren.

Trotz der eindeutigen Festlegungen im Regionalplan Münsterland wurden in den vergangenen Jahren im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen.

Die jahrzehntelange Ausweisung überdimensionierter Baugebiete durch bewusste Missachtung der Bestimmungen des Regionalplans und damit gegen die Interessen des Freiraumschutzes ist Ausfluss der „Kirchturmpolitik“, mit der die Mehrheit der politischen Entscheidungsträger den Folgen des demographischen Wandels im ländlichen Raum begegnen will. So hat der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel immer wieder betont, man müsse die „Chance nutzen, mit preiswertem Bauland junge Familien nach Alverskirchen zu locken“.[2]

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Gemeinde bei der Vermarktung von Grundstücken zu keinem Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die neu ausgewiesenen Bauflächen tatsächlich ausschließlich für die ortsansässige Bevölkerung zur Verfügung stehen, so wie es der Regionalplan vorsieht.

Fußnoten
[1]
Entnommen: Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Everswinkel, Seite 136 ( Die Zahlen entsprechen dem Stand vom 30.06.2016).
[2] Westfälische Nachrichten vom 04.09.2007: Neue Flächen braucht das Dorf