Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt

Damit die Gemeinden der Forderung des Gesetzgebers mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, möglichst gerecht werden und das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie[1] näher rückt, wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches die Pflicht zur Begründung der Bauleitpläne um eine besondere Begründungsanforderung bei Inanspruchnahme von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen ergänzt.[2]

Bergkamp III: Begründungsanforderungen in keiner Weise erfüllt weiterlesen

Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik

Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.

Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik weiterlesen

Erneut kein sozialer Wohnungsbau in Everswinkel

Einen folgenschweren Beschluss fasste der Everswinkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020: Die Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Bergkamp III“ soll in „Eigenregie“ der Gemeinde erfolgen. Damit wurde zugleich die ursprünglich geplante Zusammenarbeit mit der landeseigenen Gesellschaft NRW.Urban offiziell für beendet erklärt. NRW.Urban hatte für den „Bergkamp III“ verbindlich die Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen gefordert.

Erneut kein sozialer Wohnungsbau in Everswinkel weiterlesen

Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.

Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung weiterlesen

Kommunalpolitiker als „Lottofee“

Offensichtlich als „Lottofee“ sehen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ erfährt das 6,2 ha große Plangebiet eine atemberaubende Werterhöhung. Durch die Umwandlung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Bodenrichtwert von 9,50 € je Quadratmeter[1] ergibt sich eine Bodenwertsteigerung in Millionenhöhe. Geht es nach dem Willen der Kommunalpolitiker, zahlt die Gemeinde Everswinkel für die Übernahme einer Teilfläche rund 5.000.000 € an die bisherigen Eigentümer.[2]

Kommunalpolitiker als „Lottofee“ weiterlesen

Everswinkel setzt weiter auf „Entfesselung“

Losegelöst von raumplanerischen Zielsetzungen zum Flächensparen und ungeachtet veränderter demografischer Rahmenbedingen, setzt die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung weiterer Baugebiete erneut auf den Weg der „entfesselten Nicht-Nachhaltigkeit“.

Everswinkel setzt weiter auf „Entfesselung“ weiterlesen

Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel

Wenn nur eine einzelne Wählerstimme darüber entscheidet, ob die CDU im Rat der Gemeinde Everswinkel einen zusätzlichen Sitz und damit die absolute Mehrheit erhält, ist es sicherlich nicht abwegig, dass dieses Ergebnis durch einen simplen Zählfehler am Wahlabend zustande gekommen sein könnte.

Gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses wurden beim Everswinkeler Wahlleiter vier Einsprüche eingereicht, die Hinweise auf eine Reihe von Wahlfehlern geben. Die Einsprüche lassen erkennen, dass die Möglichkeit der Einflussnahme durch die beanstandeten Unstimmigkeiten auf das denkbar knappe Wahlergebnis bei der Kommunalwahl in Everswinkel gegeben ist.

Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel weiterlesen

Misslungener Start in die neue Ratsperiode

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadt- bzw. Gemeinderates wird üblicherweise von den Bürgermeistern und den Kommunalpolitikern genutzt, um den Wunsch nach einem sachlichen, kollegialen Miteinander für die neue Ratsperiode zum Ausdruck zu bringen. Eine gute Kultur des Miteinanders wird in der Regel als Richtschnur für das gemeinsame Handeln angestrebt, um das Beste für die Gemeinschaft und nicht für Teile oder Einzelpersonen zu erreichen.[1]

Misslungener Start in die neue Ratsperiode weiterlesen

Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Ein Kernelement unserer Demokratie ist die korrekte Umsetzung des in Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung.

Entscheiden sich die Bürger z. B im Rahmen der Kommunalwahl dafür, dass eine Partei im Gemeinderat die absolute Mehrheit der Sitze erhalten soll, so ist das von den Bürgern, die sich ein anderes Wahlergebnis gewünscht haben, zu akzeptieren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Wahlergebnis entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zustande gekommen ist.

Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel weiterlesen

Nachzählung ist zwingend geboten

Jeder, der schon einmal bei einer Kommunalwahl als Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig war, weiß um die Verantwortung und insbesondere aber auch um die Anstrengung, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst der Demokratie verbunden ist. Dabei kommt die Hauptarbeit erst am Ende eines vielstündigen Wahltages, der permanent höchste Konzentration erfordert, um allen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gerecht zu werden und eine korrekte Wahl zu gewährleisten.

Nachzählung ist zwingend geboten weiterlesen