Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.

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Kommunalpolitiker als „Lottofee“

Offensichtlich als „Lottofee“ sehen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ erfährt das 6,2 ha große Plangebiet eine atemberaubende Werterhöhung. Durch die Umwandlung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Bodenrichtwert von 9,50 € je Quadratmeter[1] ergibt sich eine Bodenwertsteigerung in Millionenhöhe. Geht es nach dem Willen der Kommunalpolitiker, zahlt die Gemeinde Everswinkel für die Übernahme einer Teilfläche rund 5.000.000 € an die bisherigen Eigentümer.[2]

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Everswinkel setzt weiter auf „Entfesselung“

Losegelöst von raumplanerischen Zielsetzungen zum Flächensparen und ungeachtet veränderter demografischer Rahmenbedingen, setzt die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung weiterer Baugebiete erneut auf den Weg der „entfesselten Nicht-Nachhaltigkeit“.

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Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel

Wenn nur eine einzelne Wählerstimme darüber entscheidet, ob die CDU im Rat der Gemeinde Everswinkel einen zusätzlichen Sitz und damit die absolute Mehrheit erhält, ist es sicherlich nicht abwegig, dass dieses Ergebnis durch einen simplen Zählfehler am Wahlabend zustande gekommen sein könnte.

Gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses wurden beim Everswinkeler Wahlleiter vier Einsprüche eingereicht, die Hinweise auf eine Reihe von Wahlfehlern geben. Die Einsprüche lassen erkennen, dass die Möglichkeit der Einflussnahme durch die beanstandeten Unstimmigkeiten auf das denkbar knappe Wahlergebnis bei der Kommunalwahl in Everswinkel gegeben ist.

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Misslungener Start in die neue Ratsperiode

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadt- bzw. Gemeinderates wird üblicherweise von den Bürgermeistern und den Kommunalpolitikern genutzt, um den Wunsch nach einem sachlichen, kollegialen Miteinander für die neue Ratsperiode zum Ausdruck zu bringen. Eine gute Kultur des Miteinanders wird in der Regel als Richtschnur für das gemeinsame Handeln angestrebt, um das Beste für die Gemeinschaft und nicht für Teile oder Einzelpersonen zu erreichen.[1]

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Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel

Ein Kernelement unserer Demokratie ist die korrekte Umsetzung des in Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung.

Entscheiden sich die Bürger z. B im Rahmen der Kommunalwahl dafür, dass eine Partei im Gemeinderat die absolute Mehrheit der Sitze erhalten soll, so ist das von den Bürgern, die sich ein anderes Wahlergebnis gewünscht haben, zu akzeptieren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Wahlergebnis entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zustande gekommen ist.

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Nachzählung ist zwingend geboten

Jeder, der schon einmal bei einer Kommunalwahl als Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig war, weiß um die Verantwortung und insbesondere aber auch um die Anstrengung, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst der Demokratie verbunden ist. Dabei kommt die Hauptarbeit erst am Ende eines vielstündigen Wahltages, der permanent höchste Konzentration erfordert, um allen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gerecht zu werden und eine korrekte Wahl zu gewährleisten.

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Das Märchen von der Bürgerbeteiligung

„Der demografische Wandel wird auch bei uns in Everswinkel stattfinden, ob wir das wollen oder nicht. Wir werden weniger, älter und – je nach Zuwanderung – bunter.“ Mit dieser Aussage wies der damalige Bürgermeister Ludger Banken bereits 2005 auf gravierende veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen hin.[1]

Tatsächlich ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung durch steigende Sterberaten und nach wie vor zu geringe Geburtenraten rückläufig. Weniger Zuzüge und mehr Fortzüge bestätigen den längst eingetretenen Wandel. Lediglich durch die Zuweisung von über 250 Flüchtlingen ist die Bevölkerungszahl seit 15 Jahren fast unverändert geblieben. Für eine nahezu konstante Bevölkerung wurden in diesem Zeitraum 893 zusätzliche Wohnungen errichtet[2]. Das Märchen von der Bürgerbeteiligung weiterlesen

„Masterplan Grundschule“

Wie stets vor Kommunalwahlen sehen sich auch aktuell Kommunalpolitiker und einzelne politische Parteien veranlasst, Aussagen zur „Rettung“ bzw. zur „Sicherung“ der Grundschule in Alverskirchen zu machen.

Dabei wird unterschwellig suggeriert, die Grundschule sei in Gefahr. Und nur wenn Kandidat X oder Partei Y gewählt wird, kann die Schule gerettet werden. Der „Masterplan“ zur angeblich notwendigen Rettung wird gleich mitgeliefert. „Masterplan Grundschule“ weiterlesen