Was ist uns die Natur wert?

Die angespannte Finanzlage und die daraus resultierende Suche nach Einsparpotenzial haben in Everswinkel bereits in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass vermehrt bei der Pflege von Grünflächen „geknausert“ wird. So wurde der Pflegestandard von fünf auf drei Pflegegänge reduziert und einzelne Pflanzbeete in Rasenbeete umgewandelt.

Zur weiteren Kostenreduzierung wurde auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 die Umwandlung weiterer 49 Pflanzbeete und 5 Hecken in pflegeleichte Rasenbeete beschlossen.

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Etikettenschwindel

„Pflege und Kosmetik mit der Säge“ lautete die Überschrift eines Artikels auf der Lokalseite Everswinkel der „Westfälischen Nachrichten“ vom 15. Februar 2017. Berichtet wurde von Baumschnitt-Maßnahmen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich Königskamp im Ortsteil Alverskirchen. Dem Leser soll der Eindruck vermittelt werden, es seien routinemäßig anfallende Gehölzarbeiten durchgeführt worden. Allein mit den Begriffen „Pflege“ und „Kosmetik“ im Titel des Artikels soll der Leser etwas Positives assoziieren.

Bei genauerer Betrachtung stellen sich „Pflege“ und „Kosmetik“ allerdings als Naturfrevel übelster Art dar. Streuobstbäume, die andernorts mit viel Wertschätzung als wertvolles Kulturgut erhalten werden, wurden in Alverskirchen sinnlos der Kettensäge geopfert.

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Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“

Zur Rodung von Streuobstbäumen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief in „Die Glocke“ am 14.02.2017.

Streuobstbestände spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle. Vielerorts werden deshalb zukunftsorientiert intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Everswinkel die auf einer Freifläche im Ortsteil Alverskirchen außerhalb des aktuellen Bebauungsplans liegenden Bäume und Gehölze im Bereich Königskamp der Kettensäge opferte.

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Die „Schwarmstadt“ Münster und ihr Umland

Am 16.08.2011 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten Informationen zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster und seinem Umland unter der Überschrift: „Metropole boomt – Speckgürtel schmilzt. Münster wächst, Umlandgemeinden verlieren Bürger“.

Hier klicken: Umlandgemeinden verlieren Bürger

Die Westfälischen Nachrichten versuchen nun in einem Artikel vom 03.02.2017 zu suggerieren, Umlandgemeinden wie z. B. Everswinkel, würden von der starken Wohnungsnachfrage der „Schwarmstadt“ Münster profitieren. Logische Konsequenz: Die bisherige, auf maximalen Flächenfraß ausgerichtete angebotsorientierte Baulandpolitik möglichst beibehalten.

Eine Auseinandersetzung mit den Fakten zeigt allerdings, dass ein rasches Umdenken von Verwaltung und Kommunalpolitkern zwingend erforderlich ist.

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Erneuter Rechtsbruch durch die CDU?

Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang noch höher ausgefallen.

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Stimmungsmache

Auch in der Haushaltsrede zum Haushalt 2017 unternahm die FDP den Versuch, durch unlautere Aussagen und Desinformationen Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren.

„Man hat das Gefühl, dass einzelne Herrschaften in Alverskirchen mit politischer Unterstützung der SPD und jetzt auch der Grünen, alles dafür tun, dass in dem Golddorf kein neues Haus mehr gebaut werden darf.“

Die von der FDP zitierten „Herrschaften“ haben lediglich das getan, was die vordringliche  Aufgabe von Verwaltung und Kommunalpolitik ist: Dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird.

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Offenbarungseid

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.12.2016 stimmte allein die CDU-Fraktion dem Haushalt für das Jahr 2017 zu. Begründung des CDU-Fraktionsvorsitzenden:

An diesen schlechten Zahlen können wir nichts Grundlegendes ändern.
Daher stimmen wir dem diesjährigen Haushalt aus Überzeugung zu!

Diese Aussage kommt einem Offenbarungseid gleich. Sie bedeutet nichts anderes, als dass die CDU sich mit der drohenden Haushaltssicherung abfindet.

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Das Recht zu bauen nach § 34 BauGB

Entscheidend für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ist, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Die Formulierung „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ stellt klar heraus, dass die zu bebauende Fläche innerhalb des Ortsteils liegen muss. Sie darf also nicht außerhalb des Ortsteils liegen, wenn § 34
BauGB Anwendung finden soll. Liegt die Fläche im Außenbereich, ist eine Bebauung grundsätzlich unzulässig. Eine Bebauung im Außenbereich ist nur nach § 35 BauGB für sog. privilegierte Vorhaben möglich.

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Zukunft braucht Verstand!

Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. 1784 erklärte Immanuel Kant dies zum Leitspruch der Aufklärung.

Wir sollten bei Verstand bleiben und uns kein postfaktisches Zeitalter einreden lassen. Bestimmte Fakten sind nicht verhandelbar. Das Wissen etwa, das im kommunalen Haushalt mehr Aufwand als Ertrag am Ende des Haushaltsjahres zum einem Verlust und damit zu einer Verringerung des Eigenkapitals führt.

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