Auch in Everswinkel sind die typischen Merkmale des demographischen Wandels zu verzeichnen: Es sterben mehr Menschen als Kinder geboren werden. In den aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognosen bis 2030 verzeichnet die Gemeinde Everswinkel einen Bevölkerungsrückgang von 3%. Während die Zahl der jungen Menschen kontinuierlich abnimmt, steigt der Anteil der über 60-Jährigen stark an.[1]
Schlagwort: Kirchturmpolitik
Fortsetzung der Natur- und Kapitalvernichtung in Everswinkel
Zum neunten Mal in Folge stimmte der Rat der Gemeinde Everswinkel einem Jahresabschluss zu, in dem ein Fehlbetrag ausgewiesen wurde. Der mit dem Jahresabschluss 2017 festgestellte Verlust betrug rund 1,1 Millionen Euro.
Zwar werden die Gewerbesteuereinnahmen im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich den geplanten Ansatz überschreiten, dennoch geht die Kämmerin für 2018 von einem Rekordverlust in Höhe von 1,64 Millionen Euro aus.
Fortsetzung der Natur- und Kapitalvernichtung in Everswinkel weiterlesen
Naturzerstörung soll legalisiert werden
Zum „Entfesselungspaket“ der schwarz-gelben Landesregierung, mit dem die Naturzerstörung vor allem im ländlichen Raum forciert werden soll, veröffentlichte „Die Glocke“ am 13. Juni 2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Noch richtig unterwegs?
Aus der Sicht des Bürgermeisters ist es in Anbetracht der geradezu als katastrophal zu bezeichnenden gemeindlichen Haushaltslage verständlich, durch den Verkauf von Baugrundstücken möglichst rasch liquide Mittel zu beschaffen. Dies rechtfertigt aber weder den Ausverkauf der Natur noch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln. Und es rechtfertigt ebenso wenig einen unsachlichen Umgang mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern.
Bürgerbeteiligung nicht erwünscht
Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.
Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.
Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer weiterlesen
Verzweiflungstat des Bürgermeisters
Die „Westfälischen Nachrichten“ berichteten am 17. Februar 2017, dass der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel den NRW-Bauminister und den für die Landesplanung zuständigen Minister angeschrieben hat, um die Ausweisung eines weiteren Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen zu erleichtern. Der Bürgermeister fordert die Minister auf, sich dafür einzusetzen, Alverskirchen im Regionalplan nicht mehr als Freiraum, sondern als Siedlungsfläche auszuweisen.[1]
Die „Schwarmstadt“ Münster und ihr Umland
Am 16.08.2011 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten Informationen zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster und seinem Umland unter der Überschrift: „Metropole boomt – Speckgürtel schmilzt. Münster wächst, Umlandgemeinden verlieren Bürger“.
Hier klicken: Umlandgemeinden verlieren Bürger
Die Westfälischen Nachrichten versuchen nun in einem Artikel vom 03.02.2017 zu suggerieren, Umlandgemeinden wie z. B. Everswinkel, würden von der starken Wohnungsnachfrage der „Schwarmstadt“ Münster profitieren. Logische Konsequenz: Die bisherige, auf maximalen Flächenfraß ausgerichtete angebotsorientierte Baulandpolitik möglichst beibehalten.
Eine Auseinandersetzung mit den Fakten zeigt allerdings, dass ein rasches Umdenken von Verwaltung und Kommunalpolitkern zwingend erforderlich ist.
Verzicht auf kommunale Planungshoheit
Leserbrief von Alfred Wolk in „Die Glocke“ vom 27. April 2016.
Eine bisher am Ortsrand im unbeplanten Außenbereich liegende Fläche darf aus- nahmsweise nach § 34 BauGB nur bebaut werden, wenn sich das neue Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine konkrete Aussage zur Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens kann daher im Einzelfall nur anhand konkreter Bebauungsplanunterlagen erfolgen.
Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Neubürger
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2020 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.