Teure Werbekampagne: Das Buhlen um Grundstückskäufer

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.

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Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

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Geschichte wiederholt sich

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde am 29.06.2017 der Beschluss gefasst, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten zu erstellen, um weitere Bauflächen im Freiraum zu erschließen. Als Begründung führt die Gemeindeverwaltung an, es lägen etwa fünf Bewerbungen von Interessenten für ein Grundstück vor. Diese Interessenten hätten zwar keinen zeitlichen Druck, die Verwaltung wolle aber möglichst frühzeitig neues Baurecht durch Umwandlung bisher genutzter landwirtschaftlicher Flächen in Bauland schaffen. Damit wiederholt sich ganz offensichtlich ein jahrzehntelanges Ritual, mit dem die Gemeinde Everswinkel die raumplanerischen Zielsetzungen unterläuft.

Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlicht dazu am 04.07.2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

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Verbietet das Bauen!

Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten sich am Montag, den 20.03.2017 zahlreiche Interessierte im Gasthof Grause zu einem spannenden Vortrag des Autors und Bauexperten Daniel Fuhrhop eingefunden. Unter dem plakativen Motto seiner Streitschrift „Verbietet das Bauen!“ referierte der bekannte Buchautor fachkompetent seine Ideen und Vorschläge, wie man der grassierenden Neubauwut in Deutschland sinnvoll Grenzen setzen könne. „Man muss eigentlich gar nichts verbieten“ meinte er. Es reiche aus, wenn mit intelligenten, gezielt eingesetzten Werkzeugen Neubauten zukünftig zunehmend überflüssig gemacht werden.

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Was ist uns die Natur wert?

Die angespannte Finanzlage und die daraus resultierende Suche nach Einsparpotenzial haben in Everswinkel bereits in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass vermehrt bei der Pflege von Grünflächen „geknausert“ wird. So wurde der Pflegestandard von fünf auf drei Pflegegänge reduziert und einzelne Pflanzbeete in Rasenbeete umgewandelt.

Zur weiteren Kostenreduzierung wurde auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 die Umwandlung weiterer 49 Pflanzbeete und 5 Hecken in pflegeleichte Rasenbeete beschlossen.

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Etikettenschwindel

„Pflege und Kosmetik mit der Säge“ lautete die Überschrift eines Artikels auf der Lokalseite Everswinkel der „Westfälischen Nachrichten“ vom 15. Februar 2017. Berichtet wurde von Baumschnitt-Maßnahmen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich Königskamp im Ortsteil Alverskirchen. Dem Leser soll der Eindruck vermittelt werden, es seien routinemäßig anfallende Gehölzarbeiten durchgeführt worden. Allein mit den Begriffen „Pflege“ und „Kosmetik“ im Titel des Artikels soll der Leser etwas Positives assoziieren.

Bei genauerer Betrachtung stellen sich „Pflege“ und „Kosmetik“ allerdings als Naturfrevel übelster Art dar. Streuobstbäume, die andernorts mit viel Wertschätzung als wertvolles Kulturgut erhalten werden, wurden in Alverskirchen sinnlos der Kettensäge geopfert.

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Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“

Zur Rodung von Streuobstbäumen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief in „Die Glocke“ am 14.02.2017.

Streuobstbestände spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle. Vielerorts werden deshalb zukunftsorientiert intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.

Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Everswinkel die auf einer Freifläche im Ortsteil Alverskirchen außerhalb des aktuellen Bebauungsplans liegenden Bäume und Gehölze im Bereich Königskamp der Kettensäge opferte.

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Die „Schwarmstadt“ Münster und ihr Umland

Am 16.08.2011 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten Informationen zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster und seinem Umland unter der Überschrift: „Metropole boomt – Speckgürtel schmilzt. Münster wächst, Umlandgemeinden verlieren Bürger“.

Hier klicken: Umlandgemeinden verlieren Bürger

Die Westfälischen Nachrichten versuchen nun in einem Artikel vom 03.02.2017 zu suggerieren, Umlandgemeinden wie z. B. Everswinkel, würden von der starken Wohnungsnachfrage der „Schwarmstadt“ Münster profitieren. Logische Konsequenz: Die bisherige, auf maximalen Flächenfraß ausgerichtete angebotsorientierte Baulandpolitik möglichst beibehalten.

Eine Auseinandersetzung mit den Fakten zeigt allerdings, dass ein rasches Umdenken von Verwaltung und Kommunalpolitkern zwingend erforderlich ist.

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Erneuter Rechtsbruch durch die CDU?

Laut Angaben der Verwaltung gab es am 30.06.2013 in Alverskirchen 1.978 Einwohner. Am 30.06.2016 waren es 1.953. Obwohl in den vergangenen drei Jahren eine Reihe von zusätzlichen Wohneinheiten sowohl im Innenbereich als auch im Baugebiet „Königskamp II“ entstanden sind, hat sich die Bevölkerungszahl um 25 vermindert. Ohne den gleichzeitigen Zuzug von Flüchtlingen wäre der Rückgang noch höher ausgefallen.

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