Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ bemühte sich die Gemeindeverwaltung Everswinkel mit einer Reihe von „Marketingmaßnahmen“ die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zu veräußern. Da von den insgesamt 19 Grundstücken bereits zwei Bauplätze während der Rechtskraft des bisherigen Bebauungsplans Nr. 52 „Königskamp“ bebaut worden waren, standen nunmehr 17 Baugrundstücke zur Verfügung, mit denen der bis 2030 prognostizierte Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung befriedigt werden sollte.
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