Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist ein zentrales Anliegen der Raumordnung. Insbesondere mit Rücksicht auf die Natur wird ein schonender Umgang mit der nur begrenzt vorhandenen Fläche angestrebt. Daher wird der Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Ziele der „Raumordnung und Landesplanung“ verbindlich begrenzt.
Schlagwort: Baugebiet Königskamp
Königskamp III: Fraktionen auf gemeinsamer Suche nach Kompromiss
Über den Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel zur Einleitung eines Bauleitverfahrens „Königskamp III“ berichtete „Die Glocke“ und veröffentlichte dazu am 23.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
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Abwendung von einer flächensparenden Siedlungspolitik
„Natürlich wird es in Zukunft wieder möglich sein, in kleineren Kommunen Wohngebiete und Gewerbeflächen auszuweisen.“[1] Mit dieser populistischen Aussage versuchte der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Warendorf auf dem Neujahrsempfang seiner Partei zu punkten. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde „bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten“ für Orte wie Alverskirchen schaffen und auch dem „Königskamp“ Perspektiven geben.
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Die Ziele für 2018 sind klar
Geht es nach dem Willen des Bürgermeisters und der Merhheit der Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel, so lautet auch für 2018 ganz offensichtlich der Leitspruch: „Ich verwüste die Erde, also bin ich“[1].
In den Reden anlässlich der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das kommende Haushaltsjahr hatte die Ausweisung weiterer Baugebiete oberste Priorität.[2] Der Bürgermeister habe sich mit Unterstützung einiger Kommunalpolitiker bereits auf den Weg gemacht, um nach geeigneten Grundstücken Ausschau zu halten und mit Eigentümern zu verhandeln. [3]
Glaubwürdigkeitsproblem
Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.
Verbietet das Bauen!
Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten sich am Montag, den 20.03.2017 zahlreiche Interessierte im Gasthof Grause zu einem spannenden Vortrag des Autors und Bauexperten Daniel Fuhrhop eingefunden. Unter dem plakativen Motto seiner Streitschrift „Verbietet das Bauen!“ referierte der bekannte Buchautor fachkompetent seine Ideen und Vorschläge, wie man der grassierenden Neubauwut in Deutschland sinnvoll Grenzen setzen könne. „Man muss eigentlich gar nichts verbieten“ meinte er. Es reiche aus, wenn mit intelligenten, gezielt eingesetzten Werkzeugen Neubauten zukünftig zunehmend überflüssig gemacht werden.
Wahrheit beginnt zu zweit
„Verbietet das Bauen!“ ist nicht nur der Titel einer von Daniel Fuhrhop herausgegeben Streitschrift gegen die Bauwut, sondern gleichzeitig auch die Bezeichnung seines Blogs zu dieser Thematik im Internet:
http://www.verbietet-das-bauen.de/
Auf seiner Internetseite veröffentlicht Daniel Fuhrhop in der Reihe „Wahrheit beginnt zu zweit“ Interviews zum Thema Bauen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.
In einem ausführlichen Gespräch mit Alfred Wolk erörtert er am Beispiel des Baugebiets „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen Probleme, die sich ergeben, wenn Kommunalpolitiker sich über die raumordnerischen Zielsetzungen im Landesentwicklungs- und Regionalplan hinwegsetzen.
Hören Sie hier das Interview:
http://www.verbietet-das-bauen.de/wahrheit-alfred-wolk/
Etikettenschwindel
„Pflege und Kosmetik mit der Säge“ lautete die Überschrift eines Artikels auf der Lokalseite Everswinkel der „Westfälischen Nachrichten“ vom 15. Februar 2017. Berichtet wurde von Baumschnitt-Maßnahmen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich Königskamp im Ortsteil Alverskirchen. Dem Leser soll der Eindruck vermittelt werden, es seien routinemäßig anfallende Gehölzarbeiten durchgeführt worden. Allein mit den Begriffen „Pflege“ und „Kosmetik“ im Titel des Artikels soll der Leser etwas Positives assoziieren.
Bei genauerer Betrachtung stellen sich „Pflege“ und „Kosmetik“ allerdings als Naturfrevel übelster Art dar. Streuobstbäume, die andernorts mit viel Wertschätzung als wertvolles Kulturgut erhalten werden, wurden in Alverskirchen sinnlos der Kettensäge geopfert.
Rodung von Bäumen legitimiert durch „Münsterländer Landrecht?“
Zur Rodung von Streuobstbäumen auf einer außerhalb des gültigen Bebauungsplans liegenden Freifläche im Bereich „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen äußerte sich Alfred Wolk in einem Leserbrief in „Die Glocke“ am 14.02.2017.
Streuobstbestände spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle. Vielerorts werden deshalb zukunftsorientiert intensive Anstrengungen unternommen, um intakte Streuobstbestände als wertvolles Kulturgut zu erhalten.
Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Everswinkel die auf einer Freifläche im Ortsteil Alverskirchen außerhalb des aktuellen Bebauungsplans liegenden Bäume und Gehölze im Bereich Königskamp der Kettensäge opferte.
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Kein Platz für Fremde
Unter der reißerischen Überschrift „Kein Platz für Fremde“ berichtete die „Hallo am Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 15. März 2015 über die gemeinsame Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel