Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten Jahrzehnten bei der Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Alverskirchen immer wieder ungeniert raumordnerische Bestimmungen sowohl des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen als auch des Regionalplans Münsterland missachtet. Es wurde sozusagen zur Regel gegen geltende Regeln zu verstoßen.
Dieser „liebgewonnenen Tradition“ fühlen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offensichtlich weiterhin verpflichtet und wollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp III“ scheinbar die bisherigen Rechtsbrüche konsequent fortsetzen.
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