Bezirksregierung Münster

Das OVG-Urteil vom 18.10.2013 zum Baugebiet "Königskamp" macht nicht nur deutlich, dass die Gemeinde Everswinkel seit Jahren in eklatanter Weise die landesplanerische Zielsetzung missachtet, sondern verdeutlicht in ebenso erschreckender Weise das Versagen der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung von Flächennutzungsplänen.

Die Bezirksregierung hat dafür zu sorgen, dass die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kommt der Aufgabe, für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu sorgen, eine herausragende Bedeutung zu. Dieser Aufgabe scheint sich die Bezirksregierung Münster ganz offensichtlich nicht verpflichtet zu fühlen.

In mehreren Schreiben wurde die Bezirksregierung aufgefordert, ihrer zugewiesenen Aufgabe als obere Bauaufsichtsbehörde und als „Hüterin des Regionalplans“ nachzukommen.

Schreiben Nr. 1 an: Dezernat 35 (Bauaufsicht)
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Schreiben Nr. 2 an: Gregor Lange, Leiter der Abteilung Regionalplanung bei der Bezirksregierung Münster
hier klicken: 2013-11-10

Schreiben Nr. 3 an: Dorothee Feller, Regierungsvizepräsidentin
hier klicken: 2014-03-25

Schreiben Nr. 4 an: Dorothee Feller, Regierungsvizepräsidentin
hier klicken: 2014-05-24

Schreiben Nr. 5 an: Prof. Dr. Reinhard Klenke, Regierungspräsident
hier klicken: 2014-07-20

Schreiben Nr. 6 an: Prof. Dr. Reinhard Klenke, Regierungspräsident
hier klicken: 2014-10-07

Schreiben Nr. 7 an: Matthias Schmied, Hauptdezernent der Abteilung Regionalplanung bei der Bezirksregierung Münster
hier klicken: 2015-06-12