Keine Ahnung von der Tragweite der (Fehl-)Entscheidung

Leserbrief von Marion Schniggendiller in den Westfälischen Nachrichten vom 27. April 2016.

So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Nachdem Gemeindeverwaltung, CDU und FDP in Sachen Königskamp eine Bauchlandung erlebt haben, wird jetzt bei der Ausweisung weiterer Baugebiete tief in Paragrafen-Trickkiste gegriffen.

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Verzicht auf kommunale Planungshoheit

Leserbrief von Alfred Wolk in „Die Glocke“ vom 27. April 2016.

Eine bisher am Ortsrand im unbeplanten Außenbereich liegende Fläche darf aus- nahmsweise nach § 34 BauGB nur bebaut werden, wenn sich das neue Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine konkrete Aussage zur Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens kann daher im Einzelfall nur anhand konkreter Bebauungsplanunterlagen erfolgen.

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Willkürliche politische Entscheidung

Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 20. April 2016.

Das Grundstück Püning 15 in Alverskirchen liegt am Ortsrand außerhalb des Flächennutzungsplans und damit auch außerhalb eines gültigen Bebauungsplans. Planungsrechtlich handelt es sich um einen Siedlungssplitter abseits des zusammenhängend bebauten Ortsteils. Die Erweiterung und Verfestigung eines Siedlungssplitters am Dorfrand ist grundsätzlich unzulässig, um eine unerwünschte Zersiedelung des Freiraums zu vermeiden.

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Die FDP-Aussage ist an Absurdität kaum zu überbieten

Leserbrief von Peter Pannhorst in „Die Glocke“ vom 07. Januar 2016.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP hatte in seiner Haushaltsrede kritisiert, dass die SPD im Gemeinderat erneut die Einhaltung der Bestimmungen des Regionalplans bei der Ausweisung von zusätzlicher Baufläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eingefordert hatte. Peter Pannhorst nimmt zu den absurden Äußerungen Stellung.

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Verstoß gegen Interessen der Allgemeinheit und geltendes Recht

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 19. September 2015.

„Wir machen den Weg frei“ lautete das Motto für die Mehrheit der Kommunalpolitiker in der gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 15.09.2015. Hinweise auf die „manipulative“ Gestaltung des Bedarfsgutachtens, das als Grundlage für den Bebauungsplan „Königskamp II“ dient, fanden keine Beachtung. Hierzu nimmt Gundi Grabenmeier Stellung.

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Ein unerwarteter Sieg für die Demokratie

Leserbrief  von Hans-Jürgen Hunke-Riffert in „Die Glocke“ vom 16. September 2015

Was für ein unerwarteter Sieg für die Demokratie! Welch ein grandioser Verlierer ist Karten Fögeling, der sich als moralischer Sieger fühlen kann und dem der Dank aller Bürger gebührt, denn er hat uns eine Auswahl ermöglicht.

Mein Glückwunsch gehört dem neuen Bürgermeister Sebastian Seidel, den seine Partei CDU abgehoben als Kandidaten präsentiert und offensichtlich ohne politische Leidenschaft, aber mit Personal- und Materialeinsatz im Wahlkampf vorgestellt hat.

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Ablenkung vom eigenen Fehlverhalten: Einschwörung auf einen neuen Bebauungsplan

Die Gemeinde Everswinkel hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens die Erschließung des Baugebietes Königskamp durchgeführt. Bis zur Aufhebung des Bebauungsplans durch das OVG waren Investitionskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstanden. [1]

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Beliebigkeit im Umgang mit Zahlen: Wunschgutachten I

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen teilte die Gemeindeverwaltung am 29. November 2013 mit, dass ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens beauftragt worden sei.

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Durchwurstelei als Konzept: Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

Das Aufstellungsverfahren für einen neuen, kleineren Bebauungsplan „Königskamp II“ wurde im Zeitraum von März 2014 bis Oktober 2015 durchgeführt. Die relativ lange Verfahrensdauer ist auf Verfahrensfehler und Mängel im Wohnungsbedarfsgutachten zurückzuführen.

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Sanfter Druck und Rolle rückwärts: Änderung des Flächennutzungsplans

Nachdem der Gemeinderat bereits im April 2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ gefasst hatte, wurde  in der Sitzung am 24.09.2014 die Entscheidung getroffen, aus Rechtssicherheitsgründen auch eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. [1]

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