Die FDP-Aussage ist an Absurdität kaum zu überbieten

Leserbrief von Peter Pannhorst in „Die Glocke“ vom 07. Januar 2016.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP hatte in seiner Haushaltsrede kritisiert, dass die SPD im Gemeinderat erneut die Einhaltung der Bestimmungen des Regionalplans bei der Ausweisung von zusätzlicher Baufläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen eingefordert hatte. Peter Pannhorst nimmt zu den absurden Äußerungen Stellung.

In seiner Haushaltsrede hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Peter Friedrich behauptet, die SPD habe „mit allen Mitteln“ den Einzug junger Familien in das neue Heim in Alverskirchen verhindert. Diese Aussage ist an Absurdität kaum zu überbieten.

Um eine starke Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, wurde im Regionalplan Münsterland festgelegt, dass in Orten unter 2000 Einwohnern neue Baugebiete nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden dürfen. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für den Ortsteil Alverskirchen. Die Entwicklung wird lediglich auf den „Eigenbedarf“ beschränkt. Dies ist die klare Aussage in dem im Oktober 2013 gefällten Urteil, mit der Bebauungsplan „Königskamp“ aufgehoben wurde.

Mit diesem Urteil hat das OVG seine bereits im Jahr 2006 vertretene Auffassung bestätigt, dass für die Ausweisung weiterer Siedlungsfläche ein plausibler Bedarfsnachweis erforderlich ist. Diese Rechtslage war der Verwaltung und dem Gemeinderat 2010 bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Königskamp bekannt. Obwohl der erforderliche Bedarfsnachweis nicht vorhanden war, haben CDU und FDP seinerzeit diesem überdimensionierten Baugebiet zugestimmt.

Die SPD-Fraktion hat sowohl bei der Aufstellung des alten als auch bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans „Königskamp“ stets eine maßvolle Ausweisung von zusätzlicher Siedlungsfläche angemahnt, die im Einklang steht mit den gesetzlichen Bestimmungen. Eine von der SPD-Fraktion geforderte regelkonforme Aufstellung des Bebauungsplans hätte es den Alverskirchenern zeitnah ermöglicht, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Den im Gemeinderat vertretenen Mitgliedern der SPD-Fraktion nun einen Vorwurf zu machen, weil sie sich für die Einhaltung bestehender gesetzlicher Bestimmungen ausgesprochen haben, zeugt von einem recht merkwürdigen Demokratie- und Rechtsverständnis. Die Bürger haben den Kommunalpolitikern per Wahl politische Verantwortung erteilt. Die Erlaubnis, sich über Gesetz und Recht zu erheben, war damit nicht verbunden.