Sanfter Druck und Rolle rückwärts: Änderung des Flächennutzungsplans

Nachdem der Gemeinderat bereits im April 2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königskamp II“ gefasst hatte, wurde  in der Sitzung am 24.09.2014 die Entscheidung getroffen, aus Rechtssicherheitsgründen auch eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. [1]

Kommunalaufsichtsbeschwerde

Im Rahmen einer Kommunalaufsichtsbeschwerde an den Landrat des Kreises Warendorf, einer Petition an die Präsidentin des Landtages NRW und eines Schreibens an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans gefordert.[2] Dieser Forderung folgte die Gemeinde auf Anraten der übergeordneten Aufsichtsbehörden.

Bürgerbeteiligung

Im Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 02.10.2014 bis einschließlich 03.11.2014 durchgeführt und eine Stellungnahme des Anliegers Wiemstraße 32 a eingereicht. [3]

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 20.03.2015 bis einschließlich 20.04.2015 ging neben Hinweisen und Anregungen von Behörden eine weitere Stellungnahme des Anliegers Wiemstraße 32 a ein. [4]

Der bereits in der Sitzung am 25.06.2015 gefasste Feststellungsbeschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans (Baugebiet Königskamp II) [5] wurde auf Anweisung der Bezirksregierung in der Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2015 erneut gefasst.[6]

Rückgabe von Wohnbaufläche

Mit dem Beschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ein Teil der im Jahr 2010 im Rahmen der Bauleitplanung „Königskamp“ überdimensioniert ausgewiesenen Wohnbaufläche zurückgenommen und in „Fläche für die Landwirtschaft“ umgewidmet.

Das Anfang 2015 „fortgeschriebene“ Wohnungsbedarfsgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass bis zum Ende des Prognosezeitraums und wahrscheinlich auch darüber hinaus, der nunmehr in „Fläche für die Landwirtschaft“ zurückverwandelte Bereich für den Wohnungsneubaubedarf der ortsansässigen Alverskirchener Bevölkerung nicht benötigt wird.

Links:
34. Änderung des Flächennutzungsplans
Kommunalaufsichtsbescherde an den Landrat des Kreises Warendorf vom 06.05.2014
Schreiben an Bauministerium NRW vom 17.06.2014
Schreiben an Bezirksregierung Münster vom 20.07.2014
Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 01.11.2014
Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens der öffentlichen Auslegung vom 20.04.2015
Schreiben an Bezirksregierung Münster vom 12.06.2015

 

[1] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 070/2014 zur Sitzung des Gemeinderates am 24. September 2014, Seite 2.
[2] Ebenda, Seite 1.
[3] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 007/2015 zur Sitzung des Gemeinderates am 11.03.2015.
[4] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 041/2015 zur Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2015.
[5] Gemeinde Everswinkel, Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015, Seite 7.
[6] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 059/2015 zur Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2015.