Durchwurstelei als Konzept: Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

Das Aufstellungsverfahren für einen neuen, kleineren Bebauungsplan „Königskamp II“ wurde im Zeitraum von März 2014 bis Oktober 2015 durchgeführt. Die relativ lange Verfahrensdauer ist auf Verfahrensfehler und Mängel im Wohnungsbedarfsgutachten zurückzuführen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nur von einem Bürger eine Stellungnahme eingereicht. „Mit Schreiben vom 02.07.2014 erhebt der Anlieger Wiemstraße 32 a umfangreiche Einwendungen zum Bebauungsplan.“ [1]

Die sich anschließende öffentliche Auslegung des Bebauungsplans führte zu fünf Stellungnehmen von Anliegern der Wiemstraße/Am Breiten Busch sowie eine Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände. [2]

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von den Mitgliedern des Gemeinderates in der Sitzung am 26.03.2015 zur Kenntnis genommen und anschließend mehrheitlich der Satzungsbeschluss gefasst.

In der oben genannten Sitzung des Gemeinderates wurde ein weiterer bemerkenswerter Beschluss im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Königskamp“ gefasst.

„Die Grundstücke im Plangebiet werden nur an Personen vergeben, die bereits mit Wohnsitz in Alverskirchen ansässig sind.“ [3]

Dieser Beschluss ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

Der Fraktionsvorsitzende der FDP gibt zu Protokoll, „die Einschränkung, dass nur Alverskirchener dort bauen dürften, werde nicht von allen Fraktionsmitgliedern mitgetragen.“ [4]  Diese Aussage bedeutet im Klartext nichts anderes, dass Teile der FDP-Fraktion nach wie vor nicht bereit sind, die raumordnerischen Ziele des Regionalplans zu akzeptieren und sich weiterhin für eine Missachtung der bestehenden Bestimmungen aussprechen.

Der gefasste Beschluss ist in der vorliegenden Formulierung völlig überflüssig, da die Grundstücke im Königskamp aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausschließlich nur an ortsansässige Interessenten verkauft werden dürfen.

Der Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“ wurde am 29. Oktober 2015 rechtskräftig.

 

[1] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 069/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 10.September 2014.
[2] Gemeinde Everswinkel, Vorlage 008/2015 zur Sitzung des Gemeinderates am 26. März 2015.
[3] Gemeinde Everswinkel, Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2015, Seite 8.
[4] Gemeinde Everswinkel, Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2015, Seite 8.