Das Oberverwaltungsgericht NRW zur „Eigenentwicklung“ im Ortsteil Alverskirchen

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens stellte das OVG NRW mit Urteil vom 18.10.2013 fest, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen bei der Ausweisung von Baugebieten die Ziele der Raumordnung nicht beachtet wurden.

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